C0-Funktion

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Normalverteilungen werden durch stetige Dichtefunktionen beschrieben, die zwar nie den Wert 0 annehmen, aber im Unendlichen verschwinden.
Auch die Dichtefunktion einer zweidimensionalen Normalverteilung verschwindet im Unendlichen: Jede feste Höhe wird nur innerhalb eines Kreises mit endlichem Radius überschritten.

In der Mathematik ist eine C0-Funktion eine stetige Funktion, die anschaulich betrachtet im Unendlichen verschwindet. Die Menge aller C0-Funktionen bildet einen normierten Raum.

Definition

Sei X ein topologischer Raum (beispielsweise die reellen Zahlen oder der n). Eine Funktion f:X𝕂 mit 𝕂= oder 𝕂= verschwindet im Unendlichen genau dann, wenn für jede Umgebung U𝕂 der Null eine kompakte Teilmenge (im Falle des n eine beschränkte Teilmenge) K von X existiert, sodass das Bild f(XK) Teilmenge von U ist. Ist f zudem stetig, so nennt man f eine C0-Funktion. Die Menge aller dieser Funktionen wird mit C0(X,𝕂) oder – falls keine Missverständnisse zu befürchten sind – mit C0(X) bezeichnet.

Man betrachtet diesen Begriff dabei nur für lokalkompakte Hausdorffräume, denn für Nicht-Hausdorffräume ist das Konzept der Kompaktheit eher pathologisch und für einen nicht lokalkompakten Hausdorffraum müssten alle Punkte ohne eine kompakte Umgebung Nullstellen einer jeden C0-Funktion sein: Keine Umgebung des jeweiligen Punktes ist in einem Kompaktum enthalten, somit werden in jeder Umgebung von der Funktion Werte beliebig nahe der Null angenommen, aufgrund der Stetigkeit ist der Punkt damit Nullstelle. Somit wäre etwa in jedem nicht lokalkompakten, homogenen Hausdorffraum – typisches Beispiel wäre ein unendlichdimensionaler normierter Raum (siehe auch Kompaktheitssatz von Riesz) – jede C0-Funktion gleich 0. Daher sei im Folgenden X stets lokalkompakt und Hausdorffsch.

Abstraktere Definition: fC(X) (C(X) sei der Raum aller stetigen Funktionen auf X) ist genau dann eine C0-Funktion, wenn X kompakt ist oder der Bildfilter unter f des Filters 𝔉, der von den Komplementen kompakter Teilmengen von X erzeugt wird, gegen 0 konvergiert.[1]

Beispiele

  • Jede reelle Funktion, die außerhalb einer beschränkten Menge 0 ist, verschwindet im Unendlichen. Ist sie stetig, ist sie eine C0-Funktion.
  • Allgemeiner ist jede stetige Funktion mit kompaktem Träger eine C0-Funktion.
  • Insbesondere ist auch jede stetige Funktion auf einem kompakten Raum eine C0-Funktion.
  • Die Dichtefunktion einer Normalverteilung, im Wesentlichen xexp(x2) zuzüglich Skalierungen und Verschiebungen, ist eine C0-Funktion.
  • Eine Funktion f: ist genau dann eine C0-Funktion, wenn sie stetig ist und limx+f(x)=limxf(x)=0 gilt.
  • Sei X diskret. Die kompakten Mengen sind dann genau die endlichen Mengen. Das heißt, eine Funktion liegt genau dann in C0(X), wenn sie für jedes ε nur endlich viele Male einen Wert annimmt, der betragsmäßig größer als ε ist. Die Forderung nach Stetigkeit ist in diesem Fall keine Einschränkung, da jede Funktion auf einem diskreten Raum stetig ist. Man bezeichnet C0(X) dann als c0(X), wobei X eine beliebige Menge sei, die topologische Struktur also nicht vorausgesetzt wird. Für X= ist dies gerade der Folgenraum c0 aller Nullfolgen.
  • Ist X nicht kompakt, so ist die konstante Funktion mit Wert 1 stetig, aber nicht C0.

Normierter Raum

Die Summe von zwei C0-Funktionen ist wiederum eine C0-Funktion, ebenso das punktweise Produkt mit einer reellen bzw. komplexen Zahl. Damit bildet C0(X) einen Vektorraum. Zudem ist jede C0-Funktion beschränkt: Sei hierfür K ein Kompaktum, dessen Existenz nach Definition garantiert ist, sodass außerhalb dieses Kompaktums die Funktion betragsmäßig kleiner als eine beliebige positive reelle Zahl wird. Somit ist die Funktion außerhalb des Kompaktums beschränkt. Innerhalb des Kompaktums ist sie ebenfalls beschränkt, da eine stetige Funktion auf einem Kompaktum stets beschränkt ist. Somit ist die Funktion auf dem ganzen Raum beschränkt. Daher lässt sich der Raum C0(X) mit der Supremumsnorm ausstatten. C0(X) wird damit zu einem normierten Raum. Dieser ist vollständig bezüglich der Norm und somit ein Banachraum. Er kann als abgeschlossener Untervektorraum, d. h. als Unterbanachraum, des Raumes aller beschränkter Funktionen mit der Supremumsnorm aufgefasst werden.

Die stetigen Funktionen mit kompaktem Träger Cc(X) bilden einen dichten Untervektorraum von C0(X). Man sieht leicht ein, dass jeder gleichmäßige Limes (d. h. bezüglich der Supremumsnorm) von Cc-Funktionen eine C0-Funktion ist. Umgekehrt nutzt man die Tatsache aus, dass in einem lokalkompakten Raum für jede kompakte Teilmenge K eine stetige Funktion g:X[0,1] mit kompaktem Träger existiert, die auf K den Wert 1 annimmt (siehe auch Zerlegung der Eins): Sei fC0(X), ε>0 und |f(x)|<ε für xK. Wähle eine Funktion g wie oben beschrieben. Dann ist fgCc(X) und fgf<ε.[2] Beispiel: Im Fall von Folgenräumen bezeichnet man Cc(), versehen mit der diskreten Topologie, als c00, das ist die Menge aller Folgen, die schlussendlich nur noch den Wert 0 annehmen. Diese ist dicht im Raum der Nullfolgen c0.

Algebra

Das punktweise Produkt von zwei C0-Funktionen ist wiederum eine C0-Funktion, somit bildet C0(X) eine kommutative Algebra. Sogar das Produkt einer C0-Funktion mit einer beliebigen beschränkten stetigen Funktion ist wiederum eine C0-Funktion, womit sie ein abgeschlossenes Ideal in dem Raum der beschränkten Funktionen bilden. Offenbar gilt für f,gC0(X) die Ungleichung fgfg. Daher ist C0(X) eine Banach-Algebra. Sei nun f* die punktweise komplexe Konjugation von f bzw. einfach nur f im reellen Fall, dann gilt f*f=f2. Daher bildet C0(X) mit dieser Involution sogar eine kommutative C*-Algebra. Nach dem Satz von Gelfand-Neumark ist jede kommutative, komplexe C*-Algebra isomorph zu einem Raum C0(X,) für einen lokalkompakten Hausdorffraum X. Es ist Cc(X) ein Ideal in C0(X).

Alexandroff-Kompaktifizierung

Vorlage:Hauptartikel Sei in diesem Abschnitt X nicht kompakt. Der oben definierte Filter 𝔉 konvergiert nicht auf X, wohl aber sein Bildfilter. Die Alexandroff-Kompaktifizierung X¯ des Raums X ist nun der Raum ergänzt um einen unendlich fernen Punkt , gegen den dieser Filter konvergieren möge. Seine Umgebungen seien gerade die Elemente von 𝔉 vereinigt mit {}, 𝔉¯:={U{}U𝔉}. Dieser Raum ist kompakt und jede Funktion fC0(X) lässt sich zu einer Funktion f¯:X𝕂 fortsetzen mit f()=0. Diese Fortsetzung ist stetig, denn das Bild von 𝔉¯ konvergiert gegen 0, das Bild von . Umgekehrt lässt sich zeigen, dass sich eine Funktion auf einem lokalkompakten Hausdorffraum genau dann zu einer stetigen Funktion auf der Alexandroff-Kompaktifizierung fortsetzen lässt, wenn sie die Form k+f mit k𝕂 und fC0(X) hat.

Satz von Stone-Weierstraß und Separabilität

Durch Fortsetzung auf die Alexandroff-Kompaktifizierung lässt sich der Satz von Stone-Weierstraß von stetigen Funktionen auf einem kompakten Raum auf die C0-Funktionen auf einem lokalkompakten Raum übertragen: Es gilt, dass jede abgeschlossene, punktetrennende, involutive (d. h. auch unter der Konjugation abgeschlossene) Unteralgebra von C0(X) entweder C0(X) selbst oder eine Unteralgebra {fC0(X)f(x0)=0} für ein x0X ist. Somit folgt wiederum, dass Cc(X) dicht in C0(X) liegt.

Unter Verwendung des Satzes von Stone-Weierstraß lässt sich zeigen, dass C0(X) genau dann separabel ist, wenn der Raum X das zweite Abzählbarkeitsaxiom erfüllt.[3] Erfülle zunächst X das zweite Abzählbarkeitsaxiom. Man wähle nun eine abzählbare Basis der Topologie aus relativ kompakten Teilmengen, dies ist möglich, indem man aus einer abzählbaren Basis einfach alle nicht relativ kompakten Elemente streicht. Für UV mit U,V wähle eine stetige Funktion, die den Wert 1 auf U und 0 außerhalb von V annimmt. So erhält man eine abzählbare Menge von Cc-Funktionen, die sich zu einer abzählbaren - (bzw. [i]- im komplexen Fall) Unteralgebra ergänzen lässt. Diese ist punktetrennend und an keinem Punkt stets 0, denn für x,yX gibt es Umgebungen U,V von x mit UV, die y nicht enthalten. Die entsprechende Funktion nimmt dann bei x den Wert 1 und bei y den Wert 0 an. Damit ist diese Unteralgebra nach dem Satz von Stone-Weierstraß dicht in C0(X). Umgekehrt folgt aus der Separabilität von C0(X) auch, dass X das zweite Abzählbarkeitsaxiom erfüllt: Sei eine abzählbare dichte Teilmenge S von C0(X) gegeben. Diese trennt Punkte von abgeschlossenen Mengen, denn für jeden Punkt x und jede abgeschlossene Menge A∌x existiert eine C0-Funktion, die auf A den Wert 0 und bei x den Wert 1 annimmt, also auch eine Funktion in S, die auf A betragsmäßig kleiner als 12 und bei x betragsmäßig größer als 12 ist. X trägt somit die Initialtopologie bezüglich S.[4] Eine abzählbare Subbasis und damit eine abzählbare Basis ergeben sich aus den Urbildern bezüglich der Funktionen in S einer abzählbaren Basis in 𝕂.

Dualraum

Nach einer Variante des Darstellungssatzes von Riesz-Markow entsprechen die positiven (linearen) Funktionale auf dem Raum Cc(X) der stetigen Funktionen mit kompakten Träger genau dem Raum der regulären Maße, d. h. für jedes positive Funktional existiert ein reguläres Maß μ, sodass das Funktional nichts anderes als die Abbildung ffdμ ist. Ein solches Funktional lässt sich genau dann zu einem stetigen Funktional auf C0(X) fortsetzen, wenn es selbst stetig, das heißt beschränkt ist, denn C0(X) ist die Vervollständigung von Cc(X) und die Fortsetzbarkeit ergibt sich direkt aus der universellen Eigenschaft der Vervollständigung. Diese Fortsetzung ist eindeutig. Umgekehrt lässt sich natürlich jedes positive stetige Funktional auf C0(X) zu einem auf Cc(X) einschränken. Die positiven stetigen Funktionale auf C0(X) entsprechen somit genau den regulären, endlichen Maßen auf X. Jedes Element des Dualraums C0(X), d. h. jedes stetige Funktional auf C0(X), lässt sich als Differenz zweier positiver stetiger Funktionale (im komplexen Fall kommen positive und negative komplexe Komponenten hinzu) darstellen. Diese entsprechen endlichen regulären Maßen, die sich mittels der Hahn-Jordan-Zerlegung wiederum zu einem signierten Maß (bzw. im komplexen Fall komplexen Maß) zusammensetzen lassen. Der Dualraum C0(X) entspricht damit genau den regulären, endlichen signierten bzw. komplexen Maßen. Genauer: Stattet man diese Maße mit der Variationsnorm aus (für positive Maße ist das gerade das Maß des gesamten Raumes), bilden sie einen Banachraum, der isomorph zu C0(X) ist mittels des Isomorphismus, der jedem regulären, endlichen signierten bzw. komplexen Maß μ das Funktional ffdμ zuordnet.[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vorlage:Literatur
  2. Vorlage:Literatur
  3. Chun-Yen Chou , Notes on the separability of C*-algebras, Taiwanese Journal of Mathematics, 2012
  4. Vorlage:Literatur
  5. Folland, S. 221 ff.