Satz von Banach-Steinhaus

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Der Satz von Banach-Steinhaus ist eines der fundamentalen Ergebnisse der Funktionalanalysis, einem der Teilgebiete der Mathematik. In der Literatur werden häufig drei verschiedene, aber miteinander verwandte Sätze als Satz von Banach-Steinhaus bezeichnet. Die abstrakteste Fassung ist auch als Prinzip der gleichmäßigen Beschränktheit oder (uniform boundedness principle) bekannt, welches seinerseits aus dem Satz von Osgood folgt. Die beiden anderen Fassungen sind Folgerungen aus diesem. Ebenso wie der Satz über die offene Abbildung beruhen diese Sätze auf dem berühmten Kategoriensatz von Baire. Zusammen mit dem Satz von Hahn-Banach gelten all diese Sätze als Eckpfeiler des Gebiets.

Hugo Steinhaus und Stefan Banach veröffentlichten den Satz 1927. Er wurde jedoch unabhängig davon auch von Hans Hahn bewiesen. Er findet sich aber schon im Wesentlichen 1912 bei Eduard Helly.[1]

Satz von Banach-Steinhaus

Seien X und Y Banachräume und (Tn)n   mit Tn:XY   (n) eine Folge stetiger linearer Operatoren.

Dann gilt: (Tn)n konvergiert punktweise gegen einen stetigen linearen Operator genau dann, wenn die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Operatornormenfolge (Tn)n ist eine beschränkte Folge innerhalb der reellen Zahlen.
  2. Es existiert in X eine dichte Teilmenge X0X, so dass für jedes x0X0 die Folge (Tnx0)n innerhalb Y konvergiert.

Satz von Banach-Steinhaus (Variante)

Sei X ein Banachraum, Y ein normierter Raum und (Tn)n   mit Tn:XY   (n) eine Folge stetiger linearer Operatoren.

Dann gilt: Falls (Tn)n punktweise konvergiert, so definiert Tx:=limnTnx   (xX) einen stetigen linearen Operator T:XY und es gilt Tlim infnTnsupnTn<.

Prinzip der gleichmäßigen Beschränktheit

Sei X ein Banachraum, N ein normierter Vektorraum und F eine Familie stetiger, linearer Operatoren von X nach N.

Dann folgt aus der punktweisen Beschränktheit

sup{T(x):TF}< für alle xX

die gleichmäßige Beschränktheit

sup{T:TF}<.

Beweis des Prinzips der gleichmäßigen Beschränktheit

Setze Xn:={xXTF:T(x)n} für n. Diese Mengen sind offensichtlich abgeschlossen und nach Annahme gilt XnXn. Als Banach-Raum ist X vollständig metrisierbar und damit ein Baire-Raum (siehe den Baire’schen Kategoriensatz), somit darf es nicht sein, dass alle Xn mager sind. Es existiert also ein n0, so dass Xn0 nicht mager ist. Wegen Abgeschlossenheit heißt dies, Xn0 ist irgendwo dicht. Das heißt, es gibt ein δ>0 und ein x0X, so dass <δ(x0)Xn0. Für jedes TF und x mit x<δ gilt nun

T(x)=T(x0+x)T(x0)T(x0+x)+T(x0)n0+n0=2n0.

Folglich T2n0δ für alle TF, sodass 2n0δ eine gleichmäßige Schranke für die Menge F ist.

Anmerkungen

  • Punktweise Konvergenz von Operatoren wird in Abgrenzung zur schwachen Konvergenz auch als starke Konvergenz bezeichnet und sollte nicht mit der noch stärkeren Normkonvergenz verwechselt werden.
  • Für das Prinzip der gleichmäßigen Beschränktheit ist die Vollständigkeit von X eine wesentliche Voraussetzung und die Aussage ist ohne die Vollständigkeit im Allgemeinen falsch. Ein Gegenbeispiel sieht man auf X:={(xn)n|N:mN:xm=0}, dem Vektorraum der abbrechenden Folgen (z. B. mit 1-Norm). Hierauf definiert man die linearen Operatoren Ak:X,(xn)nkxk. Die Familie F:=(Ak)k erfüllt auf diesem X zwar die punktweise Beschränktheit, allerdings gilt Ak=k und somit sup{Ak:k}=.
  • Falls man wie in der Hauptfassung lediglich punktweise Konvergenz auf einer dichten Teilmenge X0X voraussetzt, muss die Beschränktheit der Folge (Tn)n der Operatornormen zusätzlich vorausgesetzt werden.
  • Am einfachsten folgt obige Hauptfassung mit Hilfe der Variante und diese wiederum aus dem Prinzip der gleichmäßigen Beschränktheit.

Folgerungen

  • Jede schwach konvergente Folge eines normierten Vektorraums ist beschränkt.
  • Eine bilineare Abbildung B:X×YZ auf Banachräumen X,Y ist stetig genau dann wenn die Abbildungen xB(x,y) für alle yY und yB(x,y) für alle xX stetig sind.

Verallgemeinerungen

Für lineare Operatoren auf tonnelierten Räumen

Die allgemeine Form des Satzes gilt für tonnelierte Räume:

Ist X ein tonnelierter Raum, Y ein lokalkonvexer Raum, so gilt: Jede Familie punktweise beschränkter, stetiger, linearer Operatoren von X nach Y ist gleichgradig stetig (sogar gleichmäßig gleichgradig stetig).

Die tonnelierten Räume sind gerade diejenigen lokalkonvexen Räume, in denen der Satz von Banach-Steinhaus gilt.

Für stetige reellwertige Funktionen auf vollständigen metrischen Räumen

Bei Hirzebruch-Scharlau findet man die folgende sehr allgemeine Version des Beschränktheitprinzips im Kontext der vollständigen metrische Räume:[2]

Gegeben sei ein vollständiger metrischer Raum (X,d) und weiter eine Familie =(fi)iI von stetigen reellwertigen Funktionen

fi:(X,d)(iI)  ,

welche punktweise gleichmäßig nach oben beschränkt sei:

supiIfi(x)<(xX)  .

Dann gibt es in (X,d) eine nicht-leere offene Teilmenge U derart, dass die Familie U=(fiU)iI der auf U eingeschränkten Funktionen sogar gleichmäßig nach oben beschränkt ist, also der Bedingung

supiI,uUfi(u)<

genügt.

Für stetige reellwertige Funktionen auf topologischen Räumen

Es existiert darüber hinaus eine sehr weit reichende Verallgemeinerung für stetige reellwertige Funktionen auf beliebigen topologischen Räumen. Diese ist Inhalt des Satzes von Osgood in der Funktionalanalysis.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Harry Hochstadt: Eduard Helly, father of the Hahn-Banach theorem. In: The Mathematical Intelligencer, Band 2, 1980, Nr. 3, S. 123–125
  2. Hirzebruch, Scharlau: Einführung in die Funktionalanalysis. 1971, S. 22