Reziprokenregel

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Die Reziprokenregel[1] oder Kehrwertregel[2] dient zur Ableitung von Funktionen der Form f(x)=1v(x). In Kurzschreibweise lautet sie

(1v)=vv2.

Die Reziprokenregel kann als Spezialfall der Quotientenregel mit der konstanten Funktion u(x)=1 im Zähler aufgefasst werden.

Regel

Ist die Funktion v(x) von einem Intervall D in die reellen oder komplexen Zahlen an der Stelle x0 mit v(x0)0 differenzierbar, so ist auch die Funktion f mit f(x)=1/v(x) an der Stelle x0differenzierbar und es gilt

f(x0)=v(x0)(v(x0))2.

Beispiel

Die Ableitung der Funktion

f(x)=1sin(x)

berechnet sich an allen Stellen x mit sin(x)0 nach der Reziprokenregel zu

f(x)=cos(x)sin2(x).

Dabei wurde benutzt, dass die Kosinusfunktion die Ableitung der Sinusfunktion ist.

Beweis

Ist v an x0 differenzierbar, so ist v dort insbesondere stetig. Unter der Voraussetzung v(x0)0 gibt es deshalb eine Umgebung von x0, in der überall v(x)0 ist. In dieser Umgebung ist der Differenzenquotient

1/v(x)1/v(x0)xx0

von f(x)=1/v(x) wohldefiniert. Bildet man den Hauptnenner der Brüche im Zähler und wendet grundlegende Bruchrechengesetze an, so erhält man für den Differenzenquotienten die Darstellung

v(x)v(x0)xx01v(x)v(x0).

Beim Grenzübergang xx0 strebt der erste Faktor gegen v(x0) und der zweite Faktor gegen 1/v(x0)2. Also ist

limxx0f(x)f(x0)xx0=v(x0)v(x0)2.

Einzelnachweise

  1. Harro Heuser: Lehrbuch der Analysis. Teil 1. 17. Auflage. Vieweg + Teubner, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-8348-0777-9, S. 271.
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