Adischer Raum

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Ein adischer Raum ist in der algebraischen Geometrie eine Verallgemeinerung von formalen Schemata und rigid-analytischen Räumen. Adische Räume wurden 1993 von Roland Huber eingeführt.[1] Seit 2012 rückten adische Räume durch die Entwicklung perfektoider Räume von Peter Scholze ins Zentrum aktueller Forschung.[2]

Formale Definition

Wir fassen zuerst die umfangreiche Definition von adischen Räumen in Einzelschritten zusammen. Sie läuft im Wesentlichen analog zur Definition von Schemata.

  • Die Grundbausteine von adischen Räumen sind durch Huber-Paare gegeben. Das sind bestimmte Paare topologischer Ringe (A,A+), wobei A+A ein mit der Teilraumtopologie ausgestatteter Teilring ist.
  • Jedem Huber-Paar (A,A+) wird ein adisches Spektrum Spa(A,A+)=(X,𝒪X,(vx)xX) zugeordnet. Es besteht aus einem topologischen Raum X, einer Prägarbe topologischer Ringe 𝒪X, deren Halme lokale Ringe sind, und einer Familie (vx)xX von Äquivalenzklassen von Bewertungen auf 𝒪X,x.
  • Wir definieren eine Kategorie von Tripeln (X,𝒪X,(vx)xX), die wir mit 𝒱 bezeichnen. In diesem Kontext definieren wir Einschränkung auf offene Teilmengen von X.
  • Ein adischer Raum ist schließlich ein Objekt aus 𝒱, das eine Überdeckung durch adische Spektren hat.

Bewertungstheorie

Eine nicht-archimedische Bewertung v eines topologischen Ringes A mit Bewertungsgruppe Γ ist stetig, wenn für alle γΓ die Teilmenge {aAv(a)<γ} offen in A ist.[3]

Huber-Paare

Ein Huber-Paar ist ein Paar (A,A+), wobei A ein topologischer Ring und A+A ein Teilring ist, sodass die folgenden Eigenschaften erfüllt sind:

Lokalisierungen

Sei A ein Huber-Ring. Wir definieren nun eine Art von topologischer Lokalisierung von A, mithilfe derer später eine Strukturprägarbe definiert werden kann.

Sei dazu sA und sei T={t1,,tn}, sodass TA:={t1a1++tnana1,,anA} offen in A ist.

Auf der algebraischen Lokalisierung As:=A[s1] definieren wir eine Topologie wie folgt.

Sei (A0,I) ein Definitionspaar für A. Definiere einen Teilring

D:=A0[t1s,,tns]As

Die Familie (InD)n0 definiert eine Topologie auf As. Der resultierende topologische Ring werde mit A(Ts) bezeichnet. Die Vervollständigung von A(Ts) werde mit ATs notiert.

Sei nun (A,A+) ein Huber-Paar. Wir bezeichnen mit A(Ts)+ den ganzen Abschluss von A+[t1s,,tns] in As ausgestattet mit der Teilraumtopologie von A(Ts). Wir bezeichnen die Vervollständigung von A(Ts)+ mit ATs+. Das Paar (ATs,ATs+) ist wieder ein Huber-Paar und wird auch Vervollständigung von (A(Ts),A(Ts)+) genannt.

Adisches Spektrum

Sei (A,A+) ein Huber-Paar.

Wir definieren eine Menge

X:={vCont(A)fA+:v(f)1}

wobei Cont(A) die Menge der stetigen Bewertungen von A ist.[4]

Für sA und eine endliche Teilmenge TA, sodass TA offen ist, sei

R(Ts):={vXtT:v(t)v(s)0}

die zugehörige rationale Teilmenge.[5] Von den rationalen Teilmengen werde eine Topologie auf X erzeugt.

Durch

𝒪X(R(Ts)):=ATs

ist eine Prägarbe vollständiger topologischer Ringe auf den rationalen Teilmengen von X definiert.[6]

Für eine beliebige offene Teilmenge VX definieren wir

𝒪X(V):=lim\limits UV𝒪X(U)

Hierbei durchläuft U alle rationalen Teilmengen von V und der Limes werde mit der Limes-Topologie ausgestattet. Das definiert eine Prägarbe 𝒪X vollständiger topologischer Ringe auf X.

Jede Bewertung x:AΓx{0} mit xX lässt sich auf eindeutige Weise auf die abstrakte Lokalisierung 𝒪X,x zu einer Bewertung vx:𝒪X,xΓx{0} fortsetzen.

Das adische Spektrum von (A,A+) ist das Tripel (X,𝒪X,(vx)xX) und wird mit Spa(A,A+) bezeichnet.

Ist 𝒪X eine Garbe topologischer Ringe, so nennen wir (A,A+) garbig.

Die Kategorie von Tripeln

Die Kategorie adischer Räume wird als volle Unterkategorie einer Kategorie 𝒱 definiert.

Die Objekte von 𝒱 sind Tripel (X,𝒪X,(vx)xX), sodass folgendes gilt:[7]

  • X ist ein topologischer Raum.
  • 𝒪X ist eine Garbe vollständiger topologischer Ringe auf X.
  • Für alle xX ist der Halm 𝒪X,x von 𝒪X in x ein lokaler Ring.
  • Für alle xX ist vx ist eine Äquivalenzklasse von Bewertungen von 𝒪X,x, sodass der Träger supp(vx) das maximale Ideal von 𝒪X,x ist.

Ein Morphismus (X,𝒪X,(vx)xX)(Y,𝒪Y,(vy)yY) ist ein Paar (f,f), sodass:

  • f:XY ist eine stetige Abbildung.
  • f:𝒪Yf*𝒪X ist ein Morphismus von Prägarben topologischer Ringe. Das bedeutet, dass für alle offenen Teilmengen UY der Ringhomomorphismus 𝒪Y(U)𝒪X(f1(U)) stetig ist.
  • Für alle xX gilt vf(x)=vxfx für den von f:f1𝒪Y𝒪X induzierten Ringhomomorphismus fx:𝒪Y,f(x)𝒪X,x. Beachte, dass die Gleichheit sinnvoll ist, da vxfx eine eindeutige Äquivalenzklasse von Bewertungen auf 𝒪Y,f(x) bezeichnet.

Aus der letzten Bedingung folgt, dass fx ein lokaler Homomorphismus ist.

Die Verkettung zweier Morphismen (g,g) und (f,f) ist durch (gf,g*fg) gegeben.

Sei UX eine offene Teilmenge. Dann definieren wir die Einschränkung (X,𝒪X,(vx)xX)|U durch (U,𝒪X|U,(vx)xU).

Adische Räume

Ein affinoider adischer Raum ist ein Objekt von 𝒱, das isomorph zu Spa(A,A+) für ein garbiges Huber-Paar (A,A+) ist.[8]

Ein adischer Raum ist ein Objekt (X,𝒪X,(vx)xX) von 𝒱, das eine offene Überdeckung (Ui)iI besitzt, sodass (Ui,𝒪X|Ui,(vx)xUi) für alle iI ein affinoider adischer Raum ist.[9]

Übergangsfunktoren

Formale Schemata als adische Räume

Es gibt einen kanonischen Funktor ()ad von der Kategorie der garbigen formalen Schemata in die Kategorie der adischen Räume.[10] Dieser ist volltreu auf der vollen Unterkategorie lokal noetherscher formaler Schemata.[11]

Literatur

  • Roland Huber: A generalization of formal schemes and rigid analytic varieties, Springer-Verlag 1994, Math. Z. 217, 513–551 (1994).
  • Roland Huber: Bewertungsspektrum und rigide Geometrie. Regensburg: Fakultät für Mathematik der Universität Regensburg (1993; Zbl 0806.13001)
  • Roland Huber: Étale cohomology of rigid analytic varieties and adic spaces. Wiesbaden: Vieweg (1996; Zbl 0868.14010)
  • Sophie Morel: Adic Spaces, 2019.
  • Torsten Wedhorn: Adic Spaces, Arxiv, 2019.

Einzelnachweise

  1. Roland Huber: A generalization of formal schemes and rigid analytic varieties, Springer-Verlag 1994, Math. Z. 217, 513–551 (1994).
  2. Vorlage:Literatur
  3. Wedhorn: Def. 7.7
  4. Wedhorn: Def. 7.23
  5. Wedhorn: Def. 7.29
  6. Wedhorn: Prop. 8.2
  7. Wedhorn: §8
  8. Wedhorn: Def. 8.21
  9. Wedhorn: Def. 8.22
  10. Wedhorn: Remark 9.35
  11. Wedhorn: Proposition 9.39