Wohlfahrtstheoreme

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Die Wohlfahrtstheoreme (auch Hauptsätze der Wohlfahrtsökonomik) sind zwei fundamentale Lehrsätze der Wohlfahrtsökonomik aus dem mikroökonomischen Bereich der Volkswirtschaftslehre.

Einführende Darstellung

Beide Theoreme gelten unter der Voraussetzung von vollkommenem Wettbewerb, in dem sich alle Marktteilnehmer als Preisnehmer verhalten und es keine Externalitäten gibt. Unter diesen Voraussetzungen bezeichnet man einen Zustand, bei dem Angebot und Nachfrage auf allen Märkten übereinstimmen, als Wettbewerbsgleichgewicht. Die Realität ist komplizierter, dennoch werden die folgenden Ergebnisse als wichtige Ausgangspunkte für die weiterführende Forschung angesehen.

Erstes Wohlfahrtstheorem

Bei vollkommenem Wettbewerb ohne Externalitäten ist jedes (allgemeine) Wettbewerbsgleichgewicht ein Pareto-Optimum.

Anders ausgedrückt kann in einem Wettbewerbsgleichgewicht niemand besser gestellt werden, ohne dass ein anderer schlechter gestellt wird. Dieser Satz geht insbesondere auf Arbeiten von Kenneth Arrow und Gérard Debreu, nach entscheidender Vorarbeit von Léon Walras, zurück. Er formalisiert Adam Smiths Vorstellung, dass Märkte wie eine unsichtbare Hand funktionieren.[1]

Zweites Wohlfahrtstheorem

Unter bestimmten einschränkenden Voraussetzungen kann jede Pareto-optimale Allokation als Wettbewerbsgleichgewicht realisiert werden, das heißt, es gibt Anfangsausstattungen und Preise, die garantieren, dass gegeben eine Pareto-optimale Allokation alle Haushalte ihren Nutzen und alle Unternehmen ihren Gewinn maximieren und alle Pläne kompatibel sind.[2]

Hiernach lassen sich die beiden Kardinalfragen der Volkswirtschaftslehre, nämlich Effizienz und Verteilungsgerechtigkeit, voneinander trennen: Um dasjenige Pareto-Optimum zu erreichen, das gerecht erscheint, braucht man nicht die Marktwirtschaft abzuschaffen, sondern es genügt, die Anfangsausstattungen der Marktteilnehmer anzupassen.

Formale Darstellung

Vereinbarungen und Definitionen

Grundlegendes; Notation

Betrachtet sei eine Ökonomie aus n Märkten. Die Preise auf diesen Märkten werden in einem Preisvektor 𝐩=(p1,,pn) für n Güter zusammengefasst, wobei 𝐩𝟎. In der Ökonomie gebe es weiter I Konsumenten und J Firmen, wobei für diese beiden Gruppen entsprechend die Indexmengen ={1,,I} (die Menge aller Konsumenten) bzw. 𝒥={1,,J} (die Menge aller Produzenten) definiert werden. Betrachtet werden nun nacheinander Konsumenten und Produzenten, danach die anfängliche Ausstattung der Ökonomie:

  • Konsumprofil 𝐱i=(x1i,,xni)n. Das Konsumprofil 𝐱i einer Person i gibt Auskunft, welche Menge Person i von jedem der n Güter konsumiert.
  • Konsummöglichkeitsmenge Xin. Die Menge Xi erfasst alle möglichen Konsumprofile von Person i (Konsummöglichkeitenmenge).
  • Nutzenfunktion ui=ui(𝐱i). Die Präferenzstruktur eines jeden Individuums i findet wiederum in seiner Nutzenfunktion Ausdruck.
  • Technologie 𝐲j=(y1j,,ynj)n. Die Produktion eines Unternehmens j𝒥 ist gegeben durch die Technologie 𝐲j.
  • Produktionsmöglichkeitenmenge Yjn. Die Menge Yj erfasst alle möglichen Technologien der Firma j.
  • Ausstattungsvektor 𝐞=(e1,,en)n. Die anfänglichen Bestände an den jeweiligen Gütern sind durch einen Ausstattungsvektor 𝐞 gegeben.
  • Ausstattung einer Person 𝐞i=(e1i,,eni)n. Wir vereinbaren weiter 𝐞i als die Ausstattung einer Person i (bezüglich aller Güter).
Definition – Ökonomie

Mit den vereinbarten Definitionen hinsichtlich der Präferenzstruktur der Individuen, der technologischen Kapazitäten der Produzenten und der Ressourcenbestände lässt sich eine Ökonomie durch das Tupel

=[(Xi,ui)i,(Yj)j𝒥,𝐞]

charakterisieren.

Definition – Allokationen und zulässige Allokationen

Durch einen n(I+J)-Allokationsvektor [(𝐱i)i,(𝐲j)j𝒥] ist wiederum ein konkreter „Zustand“ von (mit spezifischem Konsum- und Produktionsvektoren für jeden Konsumenten bzw. Produzenten) gegeben. Eine solche Allokation bezeichnet man als zulässig, wenn für jede Ressource gilt, dass die insgesamt konsumierte Menge gerade der Anfangsausstattung zuzüglich der insgesamt produzierten Menge entspricht, mithin also wenn

i=1I𝐱i=𝐞+j=1J𝐲j

gilt.

Definition – Pareto-Effizienz von Allokationen

Eine Allokation ist überdies Pareto-effizient, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Ressourcen so zwischen Konsumenten umzuverteilen, dass jeder zumindest den gleichen Nutzen hat, mindestens eine Person aber sogar einen Nutzenzuwachs erfährt. Formal ist die Allokation [(𝐱i)i,(𝐲j)j𝒥] Pareto-effizient genau dann, wenn sie zulässig ist (siehe oben) und keine andere zulässige Allokation [(𝐱~i)i,(𝐲~j)j𝒥] existiert, sodass ui(𝐱~i)ui(𝐱i) für alle i und ui(𝐱~i)>ui(𝐱i) für gewisses i.

Definition – Wettbewerbsökonomie mit Privateigentum

Betrachtet werde nun eine spezielle Ökonomie, und zwar ein Wettbewerbssystem, in dem alle Firmen (und ihre Gewinne) privates Eigentum darstellen, das heißt die Gewinne sind Bestandteil des aggregierten Konsumbudgets. Da es sich um eine Wettbewerbsökonomie handelt, werden Güter überdies dezentral auf Wettbewerbsmärkten gehandelt, wobei die Marktakteure als Preisnehmer agieren: Konsumenten maximieren ihren Nutzen, Produzenten ihre Gewinne. Aus der Privateigentumsannahme ergibt sich formal, dass sich das Budget der Konsumenten aus zwei Komponenten zusammensetzt: Zum einen aus einem Anteil 𝐞in an der Anfangsausstattung, zum anderen aus einem Anteil an den Gewinnen der Produzenten. Dieser Anteil betrage gerade θiJ mit θi=(θi1,,θiJ) (θi4 wäre also beispielsweise der Anteil, den Person i an den Gewinnen von Produzent 4 für sich in Anspruch nehmen kann). Entsprechend den Voraussetzungen ist 𝐞=i=1I𝐞i und i=1Iθi=𝟏. Eine solche Ökonomie lässt sich dann als Tupel

p=[(Xi,ui)i,(Yj)j𝒥,(𝐞i,θi)i]

beschreiben.

Definition – (Preisnehmer-)Wettbewerbsgleichgewicht für p

Für die Wettbewerbsökonomie mit Privateigentum p ist ein Wettbewerbsgleichgewicht definiert als ein Tupel

[(𝐱i*)i,(𝐲j*)j𝒥,𝐩*]

für den folgende Eigenschaften gelten:

  1. Die Allokation [(𝐱i*)i,(𝐲j*)j𝒥] ist in p zulässig.
  2. Jedes Unternehmen maximiert, gegeben die gleichgewichtigen Marktpreise, seinen Gewinn, das heißt für alle j𝒥 gilt: 𝐩*𝐲j𝐩*𝐲j* für alle 𝐲j.
  3. Jede Person maximiert ihren Nutzen, gegeben die gleichgewichtigen Marktpreise und ihr Konsumbudget. Genauer: Sei 𝒳 die Menge aller Konsumvektoren 𝐱i, die der Budgetbedingung genügen:
    𝒳={𝐱i|𝐩*𝐱i𝐩*𝐞i+j=1Jθij𝐩*𝐲j*}
Dann ist 𝐱i*𝒳 und es gilt: u(𝐱i*)u(𝐱i) für alle 𝐱i𝒳.

Ein solches Gleichgewicht bezeichnet man als walrasianisches Gleichgewicht.

Erster Hauptsatz

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Eine etwas allgemeinere Definition greift auf das im Folgenden erläuterte Konzept eines Quasi-Gleichgewichts zurück; sie erfordert dann nicht wie hier die spezifische Ökonomie p, sondern gilt allgemein. Hierfür wird auf eine Fußnote verwiesen.[3]

Zusätzliche Definitionen

Definition – Quasi-(Preisnehmer-)Wettbewerbsgleichgewicht mit Transfers für

Wir weiten die engen Vorgaben des walrasianischen Gleichgewichts wieder etwas auf, indem wir das Gleichgewichtskonzept auf die „abstraktere“ Ökonomie übertragen. Voraussetzung für das (Preisnehmer-)Wettbewerbsgleichgewicht für p ist, dass jedes Individuum nur so viel zur Verfügung hat, wie sich aus (dem Wert) seiner ursprünglichen Güterausstattung und den anteiligen Unternehmensgewinnen zusammensetzt, die ihm zustehen. Das in diesem Abschnitt behandelte Gleichgewichtskonzept kennt noch eine weitere Komponente der Wohlstandsbestimmung: die Transferzahlung. Man kann sich dies praktisch beispielsweise als einmalige (positive oder negative) Steuer vorstellen, durch die ein sozialer Planer vor der Wettbewerbstätigkeit in der Ökonomie Mittel zwischen den Konsumenten „verschiebt“.

Man definiert nun zunächst ein Maß für den individuellen Wohlstand wi für alle Konsumenten. Dies geschieht mittels des Vektors 𝐰=(wi,,wI)I.

Für die Wettbewerbsökonomie ist dann

[(𝐱i*)i,(𝐲j*)j𝒥,𝐩*]

ein Quasi-(Preisnehmer-)Wettbewerbsgleichgewicht mit Transfers genau dann, wenn es ein Tupel 𝐰 mit i=1Iwi=𝐩*𝐞+j=1J𝐩*𝐲j* gibt, sodass gilt:

  1. Die Allokation [(𝐱i*)i,(𝐲j*)j𝒥] ist in p zulässig.
  2. Jedes Unternehmen maximiert, gegeben die gleichgewichtigen Marktpreise, seinen Gewinn, das heißt für alle j𝒥 gilt: 𝐩*𝐲j𝐩*𝐲j* für alle 𝐲j.
  3. Jede Person maximiert ihren Nutzen, gegeben die gleichgewichtigen Marktpreise und ihr Konsumbudget. Genauer: Sei 𝒳 die Menge aller Konsumvektoren 𝐱i, die der Budgetbedingung genügen:
    𝒳={𝐱i|𝐩*𝐱iwi}
Dann ist 𝐱i*𝒳 und es gilt: u(𝐱i*)u(𝐱i) für alle 𝐱i𝒳.

Insbesondere ist das walrasianische Gleichgewicht ein Quasi-(Preisnehmer-)Wettbewerbsgleichgewicht mit Transfers.[4]

Zweiter Hauptsatz

Vorlage:Kasten

Beweise

Beweis des Ersten Hauptsatzes

Beweis durch Widerspruch[5]: Man nehme an, dass die sich aus dem Preisnehmer-Wettbewerbsgleichgewicht ergebende Allokation [(𝐱i*)i,(𝐲j*)j𝒥] für p nicht Pareto-optimal ist. Dann gibt es definitionsgemäß eine zulässige Allokation [(𝐱~i*)i,(𝐲~j*)j𝒥] für p mit

  1. ui(𝐱~i*)ui(𝐱i*) für alle i und
  2. ui(𝐱~i*)>ui(𝐱i*) für mindestens ein Individuum i.

Es ist zu zeigen, dass eine solche zulässige Allokation nicht existiert. Hierzu gehe man schrittweise vor.

  • a) Da [(𝐱i*)i,(𝐲j*)j𝒥,𝐩*] das (Preisnehmer-)Wettbewerbgleichgewicht für p ist (mit 𝐩*𝐞i+j=1Jθij𝐩*𝐲j* dem Budget), muss auch gelten, dass 𝐩*𝐱~i*𝐩*𝐱i*.
    (Denn wäre stattdessen 𝐩*𝐱~i*<𝐩*𝐱i*, gäbe es in einer Umgebung um 𝐱~i* ein 𝐱~~i*, das strikt gegenüber 𝐱~i* vorgezogen wird [lokale Nichtsättigung] und das ja ebenfalls der Budgetbedingung genügt – dann aber wäre 𝐱~i* nicht das optimale Konsumbündel, vgl. Punkt 3 in der Definition des (Preisnehmer-)Wettbewerbsgleichgewichtes. Salopp gesagt muss also eine Pareto-superiore Allokation zu teuer sein, sonst könnte die Pareto-unterlegene Allokation ja nicht gleichgewichtig sein.)
  • b) Aus 2. folgt, dass 𝐩*𝐱~i*>𝐩*𝐱i*, denn i zieht 𝐱~i* gegenüber 𝐱i* strikt vor. Wäre 𝐩*𝐱~i* also gleich groß oder sogar kleiner als 𝐩*𝐱i*, würde im Gleichgewicht sicherlich 𝐱~i* gewählt – im Widerspruch zur Eigenschaft 1 in der Definition des (Preisnehmer-)Wettbewerbsgleichgewichtes.
  • c) Nach Voraussetzung ist für jeden Produzenten j 𝐲j* die gewinnmaximierende Produktionsmenge zum Preis 𝐩*, weshalb notwendigerweise auch 𝐩*𝐲j*𝐩*𝐲~j*, denn wäre stattdessen 𝐩*𝐲j*<𝐩*𝐲~j*, würde (𝐲j*)j𝒥 die Eigenschaft 2 in der Definition des (Preisnehmer-)Wettbewerbsgleichgewichtes nicht erfüllen.
  • d) Jede Person befindet sich in ihrer durch 𝐩*𝐱i*=𝐩*𝐞i+j=1Jθij𝐩*𝐲j* gegebenen Budgetmenge.
  • e) Da nach Voraussetzung i=1n𝐞i=𝐞 und i=1Iθij=1 für alle j𝒥 (siehe die Definition der Wettbewerbs-Tauschökonomie), liefert Summieren über die Gleichung in d), dass auch i=1I𝐩*𝐱i*=𝐩*𝐞+j=1J𝐩*𝐲j*
  • f) Aus c) und e) folgt, dass i=1I𝐩*𝐱i*𝐩*𝐞+j=1J𝐩*𝐲~j*.
  • g) a) und b) in f) eingesetzt ergeben i=1I𝐩*𝐱~i*>𝐩*𝐞+j=1J𝐩*𝐲~j*

Daraus folgt aber nach der Definition der Zulässigkeit von Allokationen (siehe oben), dass [(𝐱~i*)i,(𝐲~j*)j𝒥] nicht zulässig ist, im Widerspruch zur Annahme, q. e. d.

Beweis des Zweiten Hauptsatzes

Der nachfolgende Beweis folgt ganz überwiegend dem weit verbreiteten Beweisverfahren aus Mas-Colell/Whinston/Green 1995, S. 552 ff.

Sei für alle i eine Menge

Vi{𝐱in|ui(𝐱i)>ui(𝐱i*)}

definiert (die obere Konturmenge von 𝐱i* bzw. die Menge aller Konsumvektoren, die einen höheren Nutzen als 𝐱i* stiften). Summiert man diese Menge über alle i, erhält man

V=i=1IVi={𝐱n|𝐱1V1,,𝐱nVnmit𝐱=i=1I𝐱i},

das heißt die Menge aller individuellen Konsumpläne (zusammengefasst zu einem Vektor 𝐱), durch die sämtliche Individuen strikt besser gestellt sind als mit 𝐱i*. Analog ist für alle j𝒥 eine Menge

Y=j=1J𝐲j={𝐲n|𝐲1Y1,,𝐲nYnmit𝐲=j=1J𝐲j}

definiert, die Menge sämtlicher Produktionspläne auf gesamtwirtschaftlicher Ebene. Diese aggregierte Produktionsmenge lässt sich um den Ausstattungsvektor {𝐞} verschieben, wodurch man die aggregierte Menge der Konsummöglichkeiten,

A=Y+{𝐞},

erhält.

Seien 𝐱~i und 𝐱^i beide Elemente von Vi. Dann ist nach Definition ui(𝐱~i)>ui(𝐱i*) und ui(𝐱^i)>ui(𝐱i*). Sei nun ohne Beschränkung der Allgemeinheit ui(𝐱~i)ui(𝐱^i). Die Konvexitätseigenschaft der Präferenzordnung impliziert, dass für beliebiges λ[0,1] auch ui[λ𝐱~i+(1λ)𝐱^i]ui(𝐱^i). Da Präferenzordnungen zudem transitiv sind, gilt auch, dass ui[λ𝐱~i+(1λ)𝐱^i]>ui(𝐱i*). Also ist Vi eine konvexe Menge[6].
  • b) V ist als Summe konvexer Mengen konvex, ebenso wie Y, auch nach Verschiebung um 𝐞 auf A.
  • c) Es ist VA=.
Wegen der Pareto-Optimalität der Allokation [(𝐱i*)i,(𝐲j*)j𝒥] (nach Voraussetzung) ist VA= (es darf kein mögliches „Angebot“ geben, das auch in V enthalten ist, sonst gäbe es eine Allokation, die mit gegebener Technologie und Ausstattung produzierbar ist und der anderen vorgezogen würde; dann aber könnte die Ausgangsallokation erst gar nicht Pareto-optimal sein).
  • d) Es existiert ein Preisvektor 𝐩*n{𝟎} und ein r, sodass 1. 𝐩*𝐳r für alle 𝐳V und 2. 𝐩*𝐳r für alle 𝐳A.
Dies folgt aus einer auf Minkowski zurückgehenden[7] Version des Trennungssatzes für disjunkte konvexe Mengen in normierten Räumen durch reelle affine Hyperebenen, wonach für zwei disjunkte, nichtleere und konvexe Untermengen des n, A und B, gilt, dass eine Hyperebene existiert, die A von B trennt, das heißt, es existiert ein 𝐩*n{𝟎}, sodass sup𝐚A𝐩*𝐚inf𝐛B𝐩*𝐛, oder, anders formuliert, es existiert ein nichtleeres 𝐩*n und ein α, sodass für alle 𝐚A und für alle 𝐛B gilt, dass 𝐩*𝐚α𝐩*𝐛.[8] (Zum Beweis des Theorems vgl. verkürzt Mas-Colell 1995, S. 948 und vollständig Moore 1999[9], S. 297 ff.)
  • e) Wenn ui(𝐱i)ui(𝐱i*) für alle i, dann auch 𝐩*(i=1I𝐱i)r.
Wegen Nichtsättigung gibt es nämlich für jeden Konsumenten i ein Konsumbündel 𝐱~i in einer beliebig kleinen Umgebung um 𝐱i, mit dem ui(𝐱~i)>ui(𝐱i) und also 𝐱~iVi. Folglich ist nun auch 𝐱~V und demnach gemäß Minkowski-Theorem 𝐩*(i=1I𝐱~i)r, sodass mit 𝐱~i𝐱i für alle i im Grenzwert auch 𝐩*(i=1I𝐱i)r.
  • f) Es gilt 𝐩*(j=1J𝐲j*+𝐞)=r.
Nach vorigem Punkt ist 𝐩*(i=1I𝐱i*)r. Zugleich ist aber i=1I𝐱i*=j=1J𝐲j*+𝐞 (A) und also 𝐩*(i=1I𝐱i*)r. Es folgt, dass 𝐩*(i=1I𝐱i*)=r und wegen i=1I𝐱i*=j=1J𝐲j*+𝐞 auch 𝐩*(j=1J𝐲j*+𝐞)=r.
  • g) Es gilt 𝐩*𝐲j𝐩*𝐲j*.
Es ist 𝐩*𝐲j𝐩*𝐲j* für alle 𝐲jYj. Für jedes jJ und für alle 𝐲jYj gilt, dass (𝐲j+kj𝐲k*)Y. Gemeinsam impliziert dies 𝐩*(𝐲j+kj𝐲k*+𝐞)r=𝐩*(j=1J𝐲j*), also auch 𝐩*(𝐲j+kj𝐲k*)r=𝐩*(𝐲j*+j=1J𝐲j*). Daraus wiederum folgt für alle 𝐲jYj und für alle jJ, dass 𝐩*𝐲j𝐩*𝐲j*.
  • h) Wenn ui(𝐱i)>ui(𝐱i*), dann auch 𝐩*𝐱i𝐩*𝐱i*.
Wenn ui(𝐱i)>ui(𝐱i*), dann nämlich nach e) und f) auch 𝐩*(ki𝐱k*+𝐱i)r=𝐩*(ki𝐱k*+𝐱i*) und deshalb 𝐩*𝐱i𝐩*𝐱i*.

Da überdies [(𝐱i*)i,(𝐲j*)j𝒥] zulässig nach Voraussetzung, gewährleistet also die Wahl von wi=𝐩*𝐱i* (für alle i) die Existenz des Quasi-(Preisnehmer-)Wettbewerbsgleichgewichts mit Transfers [(𝐱i*)i,(𝐲j*)j𝒥,𝐩*], q. e. d.

Literatur

  • Andreu Mas-Colell, Michael Whinston und Jerry Green: Microeconomic Theory. Oxford University Press, Oxford 1995, ISBN 0-19-507340-1, Kapitel 16.
  • Allan M. Feldman: Welfare Economics. In: Steven N. Durlauf und Lawrence E. Blume (Hrsg.): The New Palgrave Dictionary of Economics. 2. Auflage. Palgrave Macmillan 2008, Internet http://www.dictionaryofeconomics.com/article?id=pde2008_W000050&edition=current (Online-Ausgabe).
  • James C. Moore: General equilibrium and welfare economics. An introduction. Springer, Berlin u. a. 2007, ISBN 978-3-540-31407-3 (auch als E-Book: Vorlage:DOI).
  • Hal Varian: Intermediate Microeconomics. A Modern Approach. 8. Aufl. W. W. Norton, New York und London 2010, ISBN 978-0-393-93424-3, Kapitel 31. (Für eine einfache „Edgeworth“-Ökonomie, vgl. Edgeworth-Box.)

Anmerkungen

  1. Vgl. Feldmann 2008.
  2. Ähnlich Friedrich Breyer: Mikroökonomik. Eine Einführung. 5. Aufl. Springer, Heidelberg u. a. 2011, ISBN 978-3-642-22150-7, S. 212.
  3. Sei die betrachtete Ökonomie. Sei die jeder individuellen Nutzenfunktionen ui:n (i) zugrunde liegende Präferenzordnung lokal nicht gesättigt (oder, im Spezialfall: streng monoton). Sei weiter :[(𝐱i*)i,(𝐲j*)j𝒥,𝐩*] ein Quasi-(Preisnehmer-)Wettbewerbsgleichgewicht mit Transfers. Dann ist die daraus abgeleitete Gleichgewichtsallokation :[(𝐱i*)i,(𝐲j*)j𝒥] für Pareto-effizient. Vgl. Mas-Colell/Whinston/Green 1995, S. 549 f.
  4. Dort ist ja nach Definition wi=𝐩*𝐞i+j=1Jθij𝐩*𝐲j*, was die obige Anforderung an i=1Iwi offensichtlich erfüllt.
  5. Der Beweis folgt dem schrittweisen Beweisverfahren bei Sam Bucovetsky: General Equilibrium and Welfare (Chapter 16). Vorlesungsnotizen. Internet Vorlage:Webarchiv (PDF-Datei). Das konkrete Vorgehen selbst basiert auf Mas-Colell/Whinston 1995, S. 549 f., wo jedoch eine leicht verallgemeinerte Version bewiesen wird und Teilschritte ausgespart sind. Die Beweisidee über den Widerspruchsbeweis geht zurück auf Kenneth Arrow: An extension of the basic theorems of classical Welfare Economics. In: Proceedings of the Second Berkeley Symposium on Mathematical Statistics and Probability. University of California, Berkeley 1951. Vgl. Alexandre B. Cunha: Arbeitspapier. S. 1 sowie Feldmann 2008.
  6. Eine Menge V ist konvex, wenn 𝐚,𝐛V und λ[0,1] λ𝐚+(1λ)𝐛V.
  7. Vgl. Knut Sydsaeter, Arne Strøm und Peter Berck: Economists’ mathematical manual. 4. Aufl. Springer, Berlin u. a. 2005, ISBN 978-3-540-26088-2 (auch als E-Book: Vorlage:DOI), S. 90.
  8. Vgl. Mas-Colell 1995, S. 948 und James C. Moore: General equilibrium and welfare economics. An introduction. Springer, Berlin u. a. 2007, ISBN 978-3-540-31407-3 (auch als E-Book: Vorlage:DOI), S. 172.
  9. James C. Moore: Mathematical methods for economic theory. Bd. 1. Springer, Berlin u. a. 1995, ISBN 3-540-66235-9.