Vollständigkeitsannahme

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In der Mikroökonomie ist die Vollständigkeitsannahme die Annahme über die Präferenzen der Wirtschaftssubjekte, dass diese grundsätzlich in der Lage sind, dass alle beliebigen Güterbündel miteinander verglichen werden können.

Formal: Seien (𝐱a,𝐱b) und (𝐲a,𝐲b) jeweils zwei beliebige Güterbündel:

Für jedes beliebige x-Bündel und jedes beliebige y-Bündel gilt entweder (𝐱a,𝐱b)(𝐲a,𝐲b), (𝐱a,𝐱b)(𝐲a,𝐲b) oder (𝐱a,𝐱b)(𝐲a,𝐲b), d. h., das Wirtschaftssubjekte kann für jedes beliebige Güterbündelpaar angeben, ob die Alternative besser (), schlechter () oder gleich gut ist (). Die Annahme sichert, dass durch jeden Punkt im Güterdiagramm eine Indifferenzkurve verläuft.[1]

Beispiel

Ein Güterbündel kann verschiedene Mengen an Nahrung und Bekleidung enthalten. Güterbündel (𝐱a,𝐱b) umfasst beispielsweise 20 Einheiten Nahrung und 30 Einheiten Bekleidung, während Güterbündel (𝐲a,𝐲b) 30 Einheiten Nahrung und 20 Einheiten Bekleidung umfasst. Ein Wirtschaftssubjekt (beispielsweise Haushalt A) kann Güterbündel (𝐱a,𝐱b) dem Güterbündel (𝐲a,𝐲b) bevorzugen, da dieses Güterbündel seinen Nutzen maximiert und durch die Vollständigkeitsannahme beide Güterbündel miteinander verglichen und seiner Präferenz nach sortiert werden können.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise