Satz von Landau (Funktionentheorie)

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In der Funktionentheorie, einem der Teilgebiete der Mathematik, behandelt der Satz von Landau, benannt nach Edmund Landau, eine obere Abschätzung für gewisse im offenen Einheitskreis 𝔼 gegebene holomorphe Funktionen.[1]

Der Satz gab Anlass zu einer Anzahl von weitergehenden Untersuchungen, mit denen nicht zuletzt die von Landau gelieferte Abschätzung präzisiert wurde.

Formulierung des Satzes

Er lässt sich angeben wie folgt:[1]

Gegeben seien der offene Einheitskreis 𝔼={xX:|x|<1} und darauf eine holomorphe Funktion f:𝔼 und zudem zwei komplexe Zahlen a0 und a1 .[A 1]
Dabei soll f(0)=a0 und f(0)=a1 sein und weiter für z𝔼 stets f(z)0 und f(z)1 gelten.[A 2]
Dann gilt:
Es gibt eine allein von a0 abhängige obere Schranke M(a0)>0 , welche die Ungleichung
|a1|M(a0)
erfüllt.

Präzisierung der Schranke

Es lässt sich eine bestmögliche obere Schranke explizit angeben. Hier konnte gezeigt werden, dass stets die Ungleichung

|a1|2|a0|(|ln(|a0|)|+A),A=(Γ(14))44π24,377[A 3]

erfüllt ist.[1]

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Guido Walz (Hrsg.): Lexikon der Mathematik in sechs Bänden. Dritter Band: Inp bis Mon. 2001, S. 248

Anmerkungen

  1. || ist die komplexe Betragsfunktion.
  2. Für die letztere Zusatzbedingung sagt man: f lässt in 𝔼 die Werte 0 und 1 aus.
  3. ln ist die Logarithmusfunktion.