RGT-Regel

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Die RGT-Regel (Reaktionsgeschwindigkeit-Temperatur-Regel, auch van-’t-Hoff’sche Regel) ist eine Faustregel der chemischen Kinetik und erlaubt die Abschätzung vieler Phänomene der Chemie, Biochemie und Ökologie. Sie besagt, dass chemische Reaktionen bei einer um 10 K (das entspricht 10 °C) erhöhten Temperatur ungefähr doppelt bis viermal so schnell ablaufen.[1] Die RGT-Regel wurde 1884 von dem niederländischen Chemiker Jacobus Henricus van ’t Hoff aufgestellt und 1889 von Svante Arrhenius zur Arrhenius-Gleichung ausgebaut.

Beispiel

Die Arrhenius-Gleichung lautet:

k=Aexp(EART)

Betrachtet man eine chemische Reaktion mit einer Aktivierungsenergie von EA = 60 kJ·mol−1 zwischen 27 °C und 37 °C, d. h. zwischen T1=300 K und T2=310 K, so gilt für die Reaktionsgeschwindigkeitskonstanten:

k1=Aexp(EART1)  und  k2=Aexp(EART2).

Nach der RGT-Regel sollte das Verhältnis der Reaktionsgeschwindigkeiten k2/k1ungefähr den Faktor 2 bis 4 ergeben. Man beachte, dass sich der Berechnung der Koeffizient A herauskürzt:

k2k1=Aexp(EART2)Aexp(EART1)=exp(EART2)exp(EART1)=exp(EART2EART1)=exp[EAR(1T21T1)]=exp[EAR(1T11T2)]

Das Einsetzen der Zahlenwerte bestätigt die RGT-Regel: nämlich eine (ungefähre) Verdopplung der Reaktionsgeschwindigkeit bei einer Temperaturerhöhung um 10 K.

k2k1=exp[60000 Jmol8,314 JmolK(1300 K1310 K)]=2,17... 2

Der Faktor, um den die Reaktionsgeschwindigkeit konkret steigt, wenn die Temperatur um 10 K erhöht wird, heißt Q10-Wert:

Q10=(k2k1)10KT2T1

Dabei bezeichnen k1 und k2 die jeweilige Reaktionsgeschwindigkeitskonstanten bei der Temperatur T1 bzw. T2. Bei größeren Temperaturdifferenzen wird die RGT-Regel zunehmend ungenau und gilt hier deswegen im Allgemeinen nicht mehr.

Literatur

Einzelnachweise