Master-Theorem

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Der Hauptsatz der Laufzeitfunktionen – oder oft auch aus dem Englischen als Master-Theorem entlehnt – ist ein Spezialfall des Akra-Bazzi-Theorems und bietet eine schnelle Lösung für die Frage, in welcher Laufzeitklasse eine gegebene rekursiv definierte Funktion liegt. Mit dem Master-Theorem kann allerdings nicht jede rekursiv definierte Funktion gelöst werden. Lässt sich keiner der drei möglichen Fälle des Master-Theorems auf die Funktion T anwenden, so muss man die Komplexitätsklasse der Funktion anderweitig berechnen.

Allgemeine Form

Das Master-Theorem bietet unter bestimmten Bedingungen asymptotische Abschätzungen für Lösungen der Rekursionsgleichung

T(n)=aT(nb)+f(n).

Hierbei steht T(n) für die gesuchte Laufzeitfunktion, während a und b Konstanten sind. Ferner bezeichnet f(n) eine von T(n) unabhängige und nicht negative Funktion. Damit das Master-Theorem angewendet werden kann, müssen für die beiden Konstanten die Bedingungen a1 und b>1 erfüllt sein.

Interpretation der Rekursion für T(n):

a   = Anzahl der Unterprobleme in der Rekursion
1/b = Teil des Originalproblems, welches wiederum durch alle Unterprobleme repräsentiert wird
f(n) = Kosten (Aufwand, Nebenkosten), die durch die Division des Problems und die Kombination der Teillösungen entstehen

Das Master-Theorem unterscheidet drei Fälle, wobei sich höchstens ein Fall auf die gegebene Rekursion anwenden lässt. Passt keiner der Fälle, so lässt sich das Master-Theorem nicht anwenden und man muss sich anderer Methoden bedienen.

Erster Fall Zweiter Fall Dritter Fall
Allgemein
Falls gilt:
f(n)𝒪(nlogbaε) 
für ein ε>0
f(n)Θ(nlogba)
f(n)Ω(nlogba+ε) für ein ε>0
und ebenfalls für ein c mit 0<c<1 und alle hinreichend großen n gilt:
af(nb)cf(n)
Dann folgt: T(n)Θ(nlogba) T(n)Θ(nlogbalog(n)) T(n)Θ(f(n))
Beispiel T(n)=8T(n2)+1000n2 T(n)=2T(n2)+10n T(n)=2T(n2)+n2
Aus der Formel ist folgendes abzulesen:
  a=8, b=2
  f(n)=1000n2
  logba=log28=3
  a=2, b=2
  f(n)=10n
  logba=log22=1
  a=2, b=2
  f(n)=n2
  logba=log22=1
1. Bedingung: f(n)𝒪(nlogbaε) 
für ein ε>0
f(n)Θ(nlogba) f(n)Ω(nlogba+ε) für ein ε>0
Werte einsetzen: 1000n2𝒪(n3ε) 10nΘ(n1) n2Ω(n1+ε)
Wähle ε>0: 1000n2𝒪(n2) mit ε=1   10nΘ(n)   n2Ω(n2) mit ε=1  
2. Bedingung: (nur im 3. Fall)
af(nb)cf(n)
Setze auch hier obige Werte ein:
2(n2)2cn212n2cn2
Wähle c = ½:
n1:12n212n2  
Damit gilt für die Laufzeitfunktion: T(n)Θ(n3) T(n)Θ(nlog(n)) T(n)Θ(n2)

= Wahre Aussage)

Verallgemeinerung des zweiten Falls

Nicht alle Rekurrenzgleichungen lassen sich mithilfe einer der drei Fällen des Mastertheorems lösen. So ist zum Beispiel die folgende Rekurrenzgleichung nicht direkt mit dem Mastertheorem lösbar.

T(n)=8T(n2)+n3ln(n).

Auf den ersten Blick scheint es, dass der 3. Fall anzuwenden ist:

a=8,  b=2,  f(n)=n3ln(n)
Für den 3. Fall ist zu zeigen: f(n)Ω(nlogba+ε)
Definition vom Ω-Kalkül:f(n)Ω(g(n)):0<lim infn|f(n)g(n)|
Angewandt auf n3ln(n)Ω(nlog28+ε):
ε>0:0<lim infn|f(n)g(n)|=lim infn|n3ln(n)nlog28+ε|=lim infn|ln(n)nε|=0 Widerspruch!
Es existiert kein ε>0, so dass der Limes ungleich Null ist. Also ist der 3. Fall nicht auf diese Rekursionsgleichung anwendbar!

Es gilt: T(n)Θ(nlogbalnk+1n), falls f(n)Θ(nlogbalnkn)

Genau betrachtet stellt diese Formel eine Verallgemeinerung des zweiten Falls dar.

Lösung nach obiger Formel:

f(n)=n3ln(n)Θ(nlogbalnkn)=Θ(nlog28ln1n)=Θ(n3ln(n))
Da f(n) die hinreichende Bedingung erfüllt, gilt nun: T(n)=Θ(n3ln2n)
Siehe zu demselben Beispiel auch die Aufwandsabschätzung im Ο-Kalkül mit Hilfe der Substitutionsmethode.

Bemerkungen

  • Angenommen, es ist folgende Rekurrenz gegeben, bei der n/b durch die Floor- oder Ceiling-Funktion angegeben werden:
z. B.:  T(n)=aT(nb)+f(n)
In diesem Fall kann man nb oder auch nb mit Hilfe der Form nb abschätzen.
  • Ob man nun T(n)Θ(ln(n))  (Logarithmus naturalis) schreibt, oder  T(n)Θ(lg(n)) (dekadischer Logarithmus) ist egal, da nach den Logarithmengesetzen gilt:
ln(n)=loge(n)=log10(n)log10(e)=clog10nΘ(log10n)=Θ(lgn)

Allgemeinere Form

In allgemeinerer Form gilt auch:

Definition

Sei T:𝟘𝟘 die zu untersuchende Abbildung der Form

T(n)=i=1mT(αin)+f(n),

wobei αi:0<αi<1, m:m1 und f(n)Θ(nk) mit k𝟘.

T wird hierfür implizit durch T(x):=T(x) oder T(x) für xR𝟘+ auf die reellen Zahlen fortgesetzt.

Dann gilt:

T(n){Θ(nk)falls i=1m(αik)<1Θ(nklogn)falls i=1m(αik)=1Θ(nc) mit i=1m(αic)=1falls i=1m(αik)>1

Beispiel

Mergesort

Als Beispiel für die Berechnung der Laufzeit eines rekursiven Algorithmus mit Hilfe des Master-Theorem betrachten wir das rekursive Sortierverfahren Mergesort.

Mergesort besitzt folgende Rekursionsgleichung:

T(n)=2T(n2)+cn.

Wähle a=2, b=2 und f(n)=cn.

Es folgt logba=log22=1

Nach dem Master-Theorem folgt, dass Mergesort folgende Laufzeit besitzt:

T(n)Θ(nlog(n))

Literatur