Friedrichssche Erweiterung

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Die Friedrichssche Erweiterung (nach Kurt Friedrichs) ist eine mathematische Konstruktion, nach der bestimmte dicht-definierte lineare Operatoren in Hilberträumen zu selbstadjungierten Operatoren erweitert werden können.

Halb-beschränkte Operatoren

Wir betrachten einen linearen Operator A, der auf einem dichten Teilraum eines Hilbertraums H definiert ist. Dieser Teilraum heißt der Definitionsbereich von A und wird mit D(A) bezeichnet. Unter bestimmten Umständen, um die es in diesem Artikel geht, kann man den Operator A zu einem auf einem D(A) umfassenden Teilraum erweitern, so dass der erweiterte Operator selbstadjungiert ist.

Ein dicht-definierter Operator A heißt halb-beschränkt, falls es eine reelle Zahl c gibt, so dass Aξ,ξcξ2 für alle ξD(A). Offenbar sind positive Operatoren halb-beschränkt und halb-beschränkte Operatoren sind symmetrisch, denn nach Definition sind alle Aξ,ξ reell.

In der Quantenmechanik auftretende Operatoren sind häufig halb-beschränkt, das c steht dann etwa für eine untere Energie-Schranke. Es stellt sich dann in natürlicher Weise die Frage, ob ein solcher Operator eine selbstadjungierte Erweiterung hat, diese ist dann eine quantenmechanische Observable.

Der Begriff des halb-beschränkten Operators wurde zuerst von Aurel Wintner eingeführt. Später hat Kurt Friedrichs die Theorie der halb-beschränkten Operatoren weiterentwickelt.[1]

Energetischer Raum

Sei A ein halb-beschränkter Operator mit Aξ,ξcξ2 für alle ξD(A) und λ sei eine reelle Zahl mit λ+c>0. Sei

[ξ,η]λ:=Aξ,η+λξ,η für ξ,ηD(A).

Dann ist [,]λ eine positiv definite Form auf D(A) und man kann daher die Norm ξλ:=[ξ,ξ]λ auf D(A) definieren. D(A) ist mit dieser Norm in der Regel kein vollständiger Raum; das führt zu folgender Konstruktion.

Hλ:={ξH;EsgibteineFolge(ξn)ninD(A)mitξnξn0undξnξmλn,m0}.

Beachte, dass sich die erste Grenzwert-Bedingung auf die Hilbertraum-Norm auf H bezieht. Eine Folge (ξn)n in der Definition von Hλ heißt eine approximierende Folge für ξHλ. Offenbar ist D(A)Hλ, denn für ξD(A) kann man als approximierende Folge die konstante Folge ξn=ξ wählen. Man kann nun folgende Aussagen beweisen:

  • Sind ξ,ηHλ mit approximierenden Folgen (ξn)n und (ηn)n, so existiert der Limes [ξ,η]λ:=limn[ξn,ηn]λ und setzt die auf D(A) definierte Form fort.
  • Hλ ist mit der positiv definiten Form [,]λ ein Hilbertraum.
  • Ist auch μ eine reelle Zahl mit μ+c>0, so ist Hλ=HμH als Mengen, die durch [,]λ bzw. [,]μ definierten Normen sind äquivalent.

Der Raum Hλ hängt also nur von A und nicht vom speziellen λ ab; er wird daher mit HA bezeichnet und heißt der energetische Raum von A.

Friedrichssche Erweiterung

Sei A ein halb-beschränkter Operator. Dann ist A symmetrisch, das heißt, es gilt AA*, wobei A* der adjungierte Operator ist. Definiert man

AFξ:=A*ξ für ξD(AF):=HAD(A*),

so ist AF ein selbstadjungierter Operator, der A erweitert. AF heißt die Friedrichssche Erweiterung von A.

Man beachte, dass im Allgemeinen weder A noch A* selbstadjungiert ist. Erst durch obige geschickte Wahl des Definitionsbereichs erhält man einen zwischen A und A* gelegenen selbstadjungierten Operator, der die Einschränkung von A* auf diesem Teilraum ist. Es ist daher AAFA*

Quellen

Einzelnachweise

  1. Franz Rellich: Vorlage:Toter Link (PDF; 702 kB), 1954, abgerufen am 17. Juni 2011