Satz von Hausdorff

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Der Satz von Hausdorff ist einer der zahlreichen mathematischen Lehrsätze, die der deutsche Mathematiker Felix Hausdorff (1868–1942) zu den Gebieten Mengenlehre und Ordnungstheorie beigetragen hat. Der Satz geht zurück auf Hausdorffs Arbeiten über Konfinalität und Ordnungstypen.[1][2]

Formulierung des Satzes

Der Satz lässt sich wie folgt formulieren:[3][4]

In einer nichtleeren linear geordneten Menge (K,) existiert stets eine durch die gegebene Ordnungsrelation wohlgeordnete Teilmenge WK, die in (K,) konfinal ist.
Hat K dabei die Mächtigkeit |K|=τ(τOn) und besitzt W den Ordnungstypus ord(W)=ξ, so gilt in Bezug auf die zu τ gehörige Anfangszahl die Ungleichung ξωτ.

Folgerungen

Aus dem Hausdorff'schen Satz ergibt sich unmittelbar folgendes Resultat:[5]

In einer nichtleeren teilweise geordneten Menge (S,) existiert stets eine durch die gegebene Ordnungsrelation wohlgeordnete Teilmenge WS, mit der (S,) konfinal im Sinne von Hausdorff ist.

Weiterhin gewinnt man aus dem Satz ein Resultat über reguläre Ordinalzahlen:[6]

Jede unendliche reguläre Ordinalzahl ist eine Anfangszahl ωτ, während die einzigen endlichen regulären Ordinalzahlen 0 und 1 sind.

Der Satz besitzt zudem eine weitere Verschärfung, die im Wesentlichen auch auf Hausdorff zurückgeht:[7][8]

Für eine linear geordnete Menge (K,) ist die Konfinalität cf(K,) stets entweder 0 oder 1 oder aber – nämlich dann, wenn (K,) kein größtes Element besitzt – eine reguläre Anfangszahl und daneben gibt es keine andere reguläre Ordinalzahl, die als Ordnungstypus ord(W) einer in (K,) enthaltenen konfinalen Teilmenge WK vorkommt.

Anmerkungen

Literatur

Einzelnachweise

  1. P. S. Alexandroff: Lehrbuch der Mengenlehre. 1994, S. 86 ff.
  2. Egbert Harzheim: Ordered Sets. 2005, S. 271 ff.
  3. Alexandroff, op. cit., S. 87
  4. 4,0 4,1 Harzheim, op. cit., S. 72.
  5. 5,0 5,1 5,2 Erich Kamke: Mengenlehre. 1971, S. 167–168.
  6. Harzheim, op. cit., S. 73.
  7. Harzheim, op. cit., S. 74.
  8. Wacław Sierpiński: Cardinal and Ordinal Numbers. 1958, S. 458–459.
  9. Alexandroff, op. cit., S. 88–89