Satz von Vivanti-Pringsheim

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In der Mathematik ist der Satz von Vivanti-Pringsheim ein Lehrsatz aus der Funktionentheorie über Singularitäten von Potenzreihen auf dem Rand ihres Konvergenzkreises: Er besagt, dass der positive, reelle Punkt auf dem Rand des Konvergenzkreises bei nichtnegativen, reellen Koeffizienten eine Singularität ist. Ein einfaches Beispiel ist die geometrische Reihe n=0zn=11z, die ihre einzige Singularität in z=1 hat.

Der Satz wurde 1893 von Giulio Vivanti formuliert und ein Jahr später von Alfred Pringsheim bewiesen.[1][2] Eine Verallgemeinerung auf Dirichlet-Reihen bewies später Edmund Landau.

Aussage

Sei n=0anzn=f(z) eine Potenzreihe mit nichtnegativen, reellen Koeffizienten an und positivem Konvergenzradius R. Dann ist z=R eine Singularität von f.

Literatur

  • Remmert-Schumacher: Funktionentheorie 1, Springer-Verlag 2002, ISBN 978-3-642-56281-5

Einzelnachweise

  1. G. Vivanti: Sulle serie di potenze, Rivista di Matematica 3, 111–114
  2. A. Pringsheim: Über Functionen, welche in gewissen Punkten endliche Differentialquotienten jeder endlichen Ordnung, aber keine Taylor’sche Reihenentwicklung besitzen, Mathematische Annalen 44, 41–56