Robinson-Arithmetik
Die Robinson-Arithmetik (auch: Q) ist ein endlich axiomatisiertes Fragment der Peano-Arithmetik, eines Axiomensystems der Arithmetik, also der natürlichen Zahlen, innerhalb der Prädikatenlogik erster Stufe. Sie wurde 1950 von Raphael Robinson eingeführt und entspricht im Wesentlichen der Peano-Arithmetik ohne das Axiomenschema der Induktion. Die Bedeutung der Robinson-Arithmetik rührt daher, dass sie endlich axiomatisierbar, aber nicht rekursiv vervollständigbar ist und sogar wesentlich unentscheidbar ist. Dies bedeutet, dass es keine konsistente entscheidbare Erweiterung der Robinson-Arithmetik gibt. Es gibt damit insbesondere auch keine vollständige rekursiv aufzählbare Erweiterung, da diese bereits rekursiv (entscheidbar) wäre.[1]
Axiome
Die Robinson-Arithmetik ist formuliert in der Prädikatenlogik erster Stufe mit Gleichheit, repräsentiert durch das Prädikat . Ihre Sprache hat die Konstante (genannt Null), die Nachfolgerfunktion (für successor: Nachfolger), welche intuitiv zu einer gegebenen Zahl 1 addiert, sowie die Funktionen für Addition und für Multiplikation. Sie hat folgende Axiome, die elementare Eigenschaften der natürlichen Zahlen und der arithmetischen Operationen formalisieren:[2]
- Null hat keinen Vorgänger:
- Verschiedene Zahlen haben verschiedene Nachfolger:
- Jede Zahl ist gleich Null oder hat einen Vorgänger:
- Rekursive Definition von Addition und Multiplikation:
Bedeutsamkeit für die Mathematische Logik
Die Robinson-Arithmetik spielt insbesondere beim Beweis des ersten Gödelschen Unvollständigkeitssatzes eine Rolle, da sich innerhalb von Q und ebenso in konsistenten axiomatischen Erweiterungen von Q die Beziehung „… ist ein Beweis der Formel …“ repräsentieren lässt.[3]
Dabei bedeutet Repräsentierbarkeit eines Prädikats , dass es eine Formel gibt, so dass für alle natürlichen Zahlen gilt:
- (+) falls der Fall ist, dann ist die Aussage in Q beweisbar,
- (-) falls nicht zutrifft, dann ist die Aussage in Q beweisbar.[4]
Der Term ist dabei wie folgt definiert:
- ,
- .[5]
Das zugehörige Beweisbarkeitsprädikat „… ist beweisbar“ (d. h. „es gibt ein , das ein Beweis der Formel … ist“) ist nicht in Q repräsentierbar, weil keine seiner negativen Instanzen („die Formel … ist nicht beweisbar“) in Q beweisbar ist. Es kann jedoch durch eine Σ1-Formel ausgedrückt werden, und daher folgt aus der Σ1-Vollständigkeit von Q,[6] dass jede seiner positiven Instanzen beweisbar ist. Unter Σ1-Vollständigkeit ist hier zu verstehen, dass jede Σ1-Aussage (der Sprache von Q), die für die natürlichen Zahlen gilt, auch in Q beweisbar ist.[7]
Q ist bereits in relativ schwachen Subtheorien von ZFC interpretierbar, etwa im sogenannten Tarski-Fragment TF,[8] das nur aus folgenden drei Axiomen besteht: dem Extensionalitätsaxiom (auch Axiom der Bestimmtheit), dem Leermengenaxiom (auch Nullmengenaxiom: die leere Menge existiert) und dem Axiom, welches für zwei Mengen , die Existenz der adjungierten Menge fordert.
Literatur
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