Leibnizregel für Parameterintegrale

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Die Leibnizregel für Parameterintegrale erlaubt die Berechnung der Ableitung eines Parameterintegrals nach seinem Parameter.

Definition

Gegeben sei das Parameterintegral

F(t)=a(t)b(t)f(t,x)dx,

wobei die Funktion f:(α,β)×(c,d), (t,x)f(t,x), stetig mit stetiger partieller Ableitung nach der ersten Variablen, tf:(α,β)×(c,d) ist und a,b:(α,β)(c,d) stetig differenzierbar sind. Dann ist F auf dem offenen Intervall (α,β) stetig differenzierbar.

Für die Ableitung gilt die Leibnizregel für Parameterintegrale[1]:

ddtF(t)=f(t,b(t))b(t)f(t,a(t))a(t)+a(t)b(t)tf(t,x)dx.

Herleitung

Zur Herleitung kann man die Funktion G(t,u,v)=uvf(t,x)dx definieren und zeigen, dass sie auf (α,β)×(c,d) stetig differenzierbar ist: tG existiert wegen der Differenzierbarkeit des Parameterintegrals und ist stetig wegen der Stetigkeit des Parameterintegrals. Existenz und Stetigkeit von uG und vG folgen aus dem Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung. Mit der Kettenregel ergibt sich dann

F(t)=ddtG(t,a(t),b(t))=tG(t,a(t),b(t))1+uG(t,a(t),b(t))a(t)+vG(t,a(t),b(t))b(t)=a(t)b(t)tf(t,x)dxf(t,a(t))a(t)+f(t,b(t))b(t).

Anwendungen

Anwendung findet die Leibnizregel für Parameterintegrale beispielsweise in der Herleitung der Euler-Lagrange-Gleichungen in der Variationsrechnung bei der Extremalisierung von (parametrisierten) Funktionalen.

Einzelnachweise