Erblicher Ring

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In der Mathematik liefert die Länge einer projektiven Auflösung eines Moduls über einem Ring R in einem gewissen Sinne ein Maß dafür, wie „kompliziert“ der Modul ist.

Ein Ring R heißt erblich, wenn jeder Untermodul eines projektiven R-Moduls projektiv ist.[1] Das heißt, jede minimale projektive Auflösung eines Moduls stoppt bereits nach zwei Schritten.

Bei nicht-kommutativen Ringen unterscheidet man zwischen Links- und Rechtserblichkeit: Ein Ring R heißt links-erblich, wenn jeder Untermodul eines projektiven R-Linksmoduls projektiv ist.[2] Entsprechend heißt ein Ring R rechts-erblich, wenn jeder Untermodul eines projektiven R-Rechtsmoduls projektiv ist. Es gibt Ringe, die links- aber nicht rechts-erblich sind, und umgekehrt (s. u.).

Beispiele

  • Jeder Körper K ist erblich, da alle K-Moduln (= K-Vektorräume) frei und damit projektiv sind.
  • Jeder halbeinfache Ring ist erblich, da jeder Modul über dem Ring projektiv ist.
  • Jeder Hauptidealring ist erblich, da hier projektive Moduln frei sind und Untermoduln freier Moduln ebenfalls frei sind.
  • (0):={(a1,1a1,20a2,2)Mat(2,)a2,2} ist links-erblich, aber nicht rechts-erblich.[3]
  • Jede Wegealgebra eines Köchers ist erblich.

Einzelnachweise

  1. Louis D. Tarmin: Lineare Algebra Moduln 2, Tschampel BuchMat 4.B (2008), ISBN 3-934-67151-9, Definition 1.134.1
  2. Louis H. Rowen: Ring Theory. Band 1. Academic Press Inc., Boston u. a. 1988, ISBN 0-125-99841-4 (Pure and Applied Mathematics 127), Definition 2.8.11
  3. Louis H. Rowen: Ring Theory. Band 1. Academic Press Inc., Boston u. a. 1988, ISBN 0-125-99841-4 (Pure and Applied Mathematics 127), Aufgabe 2.8.5