Chrom(III)-chlorid

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Vorlage:Infobox Chemikalie

Chrom(III)-chlorid ist das Chromsalz der Salzsäure mit der Summenformel CrCl3. Mit Hydratwasser kristallisiert es auch als Chrom(III)-chlorid-hexahydrat (CrCl3 · 6 H2O).

Gewinnung und Darstellung

Chrom(III)-chlorid kann durch Reaktion von Chrom mit Chlor gewonnen werden.[1]

2 Cr+3 Cl22 CrCl3

Die wasserfreie Verbindung ist im Labor aus dem Hexahydrat über dessen Umsetzung mit Thionylchlorid[2] oder die Chlorierung von frisch hergestelltem Chrom(III)-oxid mit Tetrachlormethan bei 620 °C[3] zugänglich:

CrClA36HA2O+6SOClA2CrClA3+6SOA2+12HCl
CrA2OA3+3CClA42CrClA3+3COClA2

Eigenschaften

Es bildet kristalline Schichtstrukturen, in denen zwischen den Schichten Van-der-Waals-Kräfte auftreten. Das Salz, das rotviolett glänzende Kristalle bildet, ist in reiner Form in Wasser unlöslich[4] und in Ethanol schwer löslich. Erst in Anwesenheit von Spuren Chrom(II)-chlorids (CrCl2) (oder eines anderen Reduktionsmittels) ist ein Lösungsvorgang in Wasser katalytisch unter starker Wärmeabgabe möglich.[5] In Lösung können sich unterschiedlich gefärbte hydratisomere Aquakomplexe bilden, beispielsweise das dunkelgrüne Dichlorotetraaquachrom(III)-chlorid, das hellgrüne Chloropentaaquachrom(III)-chlorid oder das violette Hexaaquachrom(III)-chlorid. Hierbei stellen sich zwischen diesen Komplexen folgende Gleichgewichte ein:[4]

[CrCl2(H2O)4]Cl[CrCl(H2O)5]Cl2[Cr(H2O)6]Cl3

Herstellung

Chrom(III)-chlorid kann aus metallischem Chrom im Chlorstrom bei 600 °C synthetisiert werden.[5] Ebenso ist die Herstellung aus Chrom(III)-oxid und Kohle im Chlorstrom oberhalb von 1200 °C möglich.[4]

Verwendung

Chrom(III)-chlorid wird als Katalysator, zur Herstellung anderer Chromverbindungen, zur Verchromung in der Galvanotechnik und zur Wasserdichtimprägnierung verwendet.[6]

Chrom(III)-chlorid darf in der EU bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.[7] In Nahrungsergänzungsmitteln wird neben Chrom(III)-chlorid auch Chrom(III)-nicotinat und Chrom(III)-picolinat verwendet.[8] Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, das Nahrungsergänzungsmittel höchstens 60 µg Chrom pro Tagesverzehrempfehlung enthalten sollen.[9] Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz für positive gesundheitliche Effekte einer Chromaufnahme bei gesunden Menschen.[9]

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Einzelnachweise

  1. Georg Brauer (Hrsg.) u. a.: Handbuch der Präparativen Anorganischen Chemie. 3., umgearbeitete Auflage. Band III, Ferdinand Enke, Stuttgart 1981, ISBN 3-432-87823-0, S. 1481.
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  3. Vorlage:Literatur
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  7. Richtlinie 2002/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel. Online Verfügbar. Abgerufen am 28. März 2024.
  8. Vorlage:Literatur
  9. 9,0 9,1 Höchstmengenvorschläge für Chrom in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln. Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung. Online Verfügbar. Abgerufen am 28. März 2024.

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