Lemma von Fatou

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Namensgeber Pierre Fatou

Das Lemma von Fatou (nach Pierre Fatou) erlaubt in der Mathematik, das Lebesgue-Integral des Limes inferior einer Funktionenfolge durch den Limes inferior der Folge der zugehörigen Lebesgue-Integrale nach oben abzuschätzen. Es liefert damit eine Aussage über die Vertauschbarkeit von Grenzwertprozessen.

Mathematische Formulierung

Sei (S,Σ,μ) ein Maßraum. Für jede Folge (fn)n nichtnegativer, messbarer Funktionen fn:S{} gilt

Slim infnfn dμlim infnSfn dμ,

wobei auf der linken Seite der Limes inferior der Folge (fn)n punktweise zu verstehen ist.

Analog gilt dieser Satz auch für den Limes superior, sofern es eine nichtnegative, integrierbare Funktion g mit fng gibt:

Slim supnfn dμlim supnSfn dμ.

Dies lässt sich zusammenfassen zu der Merkregel

Slim infnfn dμlim infnSfn dμlim supnSfn dμSlim supnfn dμSg dμ.

Beweisidee

Um das Lemma von Fatou für den Limes inferior zu beweisen, wendet man auf die monoton wachsende Funktionenfolge

gn:=infknfklim infnfn

den Satz von der monotonen Konvergenz an. Mit der daraus resultierenden Gleichung und der auf der Monotonie des Integrals basierenden Ungleichung

S(infknfk)Sfn

erhält man aus den Rechenregeln für den Limes:

Slim infnfn=limnS(infknfk)lim infnSfn.

Für das Lemma von Fatou mit Limes superior kann man analog verfahren, denn nach Voraussetzung ist g1=supk1fkg mit g integrierbar, also ist g1 integrierbar.

Beispiele für strikte Ungleichung

Der Grundraum S sei jeweils versehen mit der borelschen σ-Algebra und dem Lebesgue-Maß.

  • Beispiel für einen Wahrscheinlichkeitsraum: Sei S=[0,1] das Einheitsintervall. Definiere fn(x)=n𝟏(0,1n)(x) für alle n und xS, wobei 𝟏(0,1n) die Indikatorfunktion des Intervalls (0,1n) bezeichne.
  • Beispiel mit gleichmäßiger Konvergenz: Sei S die Menge der reellen Zahlen. Definiere fn(x)=1n𝟏[0,n](x) für alle n und xS. (Beachte, dass es in diesem Beispiel keine integrierbare Majorante gibt und daher der sup-Teil des Lemmas von Fatou nicht anwendbar ist.)

Jedes fn hat Integral eins,

Sfn dμ=1

deshalb gilt

1=limnSfn dμ=lim infnSfn dμ=lim supnSfn dμ

Die Folge (fn)n konvergiert auf S punktweise gegen die Nullfunktion

0=limnfn=lim infnfn=lim supnfn,

daher ist das Integral ebenfalls Null

0=Slim infnfn dμ=Slim supnfn dμ,

daher gelten hier die strikten Ungleichungen

Slim infnfn dμ<lim infnSfn dμ,
Slim supnfn dμ<lim supnSfn dμ

Diskussion der Voraussetzungen

Auf die Voraussetzung der Nichtnegativität der einzelnen Funktionen kann nicht verzichtet werden, wie das folgende Beispiel zeigt: Sei S das halboffene Intervall [0,) mit der borelschen σ-Algebra und dem Lebesgue-Maß. Für alle n definiere fn(x):=1n1[0,n](x). Die Folge (fn)n konvergiert auf S (sogar gleichmäßig) gegen die Nullfunktion (mit Integral 0), jedes fn hat aber Integral −1. Daher ist

0=Slimnfn dμ>limnSfndμ=1.

Siehe auch

Literatur

  • Elliott H. Lieb, Michael Loss: Analysis. (= Graduate Studies in Mathematics. Bd. 14). 2. Auflage. American Mathematical Society, Providence RI 2001, ISBN 0-8218-2783-9.
  • Walter Rudin: Analysis. Deutsche Ausgabe neu bearbeitet von Norbert Herrmann. 2., korrigierte Auflage. Oldenbourg, München u. a. 2002, ISBN 3-486-25810-9, S. 376: Kapitel 11, Satz 11.31.