Regel von de L’Hospital

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Mit der Regel von de L’Hospital[1][2] (gesprochen [[[:Vorlage:IPA]]]) lassen sich Grenzwerte von Quotienten zweier gegen Null konvergierender oder bestimmt divergierender Funktionen mithilfe der ersten Ableitungen dieser Funktionen berechnen. Eine analoge Aussage für Folgen anstatt von Funktionen ist der Satz von Stolz-Cesàro.

Die Regel ist nach Guillaume François Antoine, Marquis de L’Hospital (1661–1704) benannt. L’Hospital veröffentlichte sie 1696 in seinem Buch Analyse des infiniment petits pour l’intelligence des lignes courbes, dem ersten Lehrbuch der Differentialrechnung. Er hatte sie aber nicht selbst entdeckt, sondern von Johann I Bernoulli gekauft.[3] Aus diesem Grund spricht man auch von der Regel von Bernoulli-de L’Hospital.

Anwendung

Die Regel von de L’Hospital erlaubt es in vielen Fällen, den Grenzwert von Funktionen selbst dann noch zu bestimmen, wenn deren Funktionsterm beim Erreichen der betreffenden Grenze einen unbestimmten Ausdruck wie etwa

00,0,,,00,0,1

liefert. Alle Anwendungen der Regel lassen sich dabei auf die Grundaufgabe zurückführen, den Grenzwert limxx0f(x)g(x) zu bestimmen, wenn limxx0f(x) und limxx0g(x) entweder beide null oder beide unendlich sind, der Quotient f(x0)g(x0) also ein unbestimmter Ausdruck des Typs 00 oder ± ist. Die Regel von de L’Hospital besagt dann, dass, falls der Grenzwert limxx0f(x)g(x) existiert, dieser zugleich der Grenzwert limxx0f(x)g(x) sei, wobei f und g die ersten Ableitungen der Funktionen f und g sind.

Die Umkehrung der Regel dagegen gilt nicht: Daraus, dass der Grenzwert limf(x)g(x) existiert, folgt nicht zwingend, dass auch limf(x)g(x) existiert. Liefert deshalb die Berechnung von limxx0f(x)g(x) zunächst einmal wieder einen unbestimmten Ausdruck, müssen Zähler- und Nennerterm erneut abgeleitet werden, bis sich schließlich, ggf. nach endlich vielen Wiederholungen, ein bestimmter Ausdruck ergibt.

Liefert die Ausgangsfunktion einen anderen als die oben genannten unbestimmten Ausdrücke 00 bzw. ±, z. B. 0 oder , muss sie zuvor so umgeformt werden, dass sie die oben genannten Kriterien erfüllt, also als Quotient zweier Funktionen erscheint, die beide gleichzeitig null oder unendlich werden:[4]

Beispiel 1:0
f(x)g(x)=f(x)1g(x)=ϕ(x)ψ(x)
Beispiel 2:
f(x)g(x)=11f(x)11g(x)=1g(x)1f(x)1f(x)g(x)=ϕ(x)ψ(x)

Präzise Formulierung

Sei I=(x~0,x0) ein nichtleeres offenes Intervall und seien f,g:I differenzierbare Funktionen, die für xx0 (x geht von unten gegen x0) beide gegen 0 konvergieren oder beide bestimmt divergieren.

Wenn g(x)0 für alle xI gilt sowie f(x)g(x) für xx0 gegen einen Wert c konvergiert oder bestimmt divergiert, so tut dies auch f(x)g(x). Analoges gilt, wenn man xx0 überall durch xx~0 (x geht von oben gegen x~0) ersetzt.

Ist I eine echte Teilmenge eines offenen Intervalls, auf dem die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, dann gilt also insbesondere

limxx0f(x)g(x)=climxx0f(x)g(x)=c.

Der Satz gilt auch für uneigentliche Intervallgrenzen x0=±.

Beweisskizze

Im Fall limxx0f(x)=limxx0g(x)=0 lassen sich die Funktionen f und g an der Stelle x0 durch f(x0)=g(x0)=0 stetig fortsetzen. Der Satz lässt sich damit auf den erweiterten Mittelwertsatz zurückführen, nach dem unter den gegebenen Voraussetzungen für jedes xI ein ξ zwischen x und x0 existiert, so dass

f(ξ)g(ξ)=f(x0)f(x)g(x0)g(x)=f(x)g(x).

Mit dem Grenzübergang xx0 folgt die Behauptung.

Durch Variablentransformation x1xx0 lässt sich der Satz auf den uneigentlichen Fall erweitern.

Anschauliche Erklärung

Näherung zweier Funktionen (durchgezogen) durch ihre Tangenten (gestrichelt)

Die Regel von de L’Hospital beruht ihrem Prinzip nach darauf, dass jedes an einer Stelle x0 differenzierbare Funktionspaar f und g sich damit ebenda auch durch ihr dortiges Tangentenpaar annähern lässt, dessen Gleichungen sich in allgemeinster Form (mit x0 als Parameter) wie folgt formulieren lassen:

fT(x|x0)=f(x0)(xx0)+f(x0) und
gT(x|x0)=g(x0)(xx0)+g(x0).

In der Konsequenz muss Gleiches dann auch für den Quotienten f/g beider Funktionen gelten, d. h., auch dieser sich für xx0 durch den Quotienten fT(x|x0)/gT(x|x0) annähern lassen:

f(x)g(x)fT(x|x0)gT(x|x0)=f(x0)(xx0)+f(x0)g(x0)(xx0)+g(x0) für xx0.

Werden in diesem Quotienten die beiden Konstanten f(x0) und g(x0) gleichzeitig Null, vereinfacht er sich, wie nachstehend gezeigt, sukzessive zur gesuchten Näherung:

f(x)g(x)fT(x|x0)gT(x|x0)=f(x0)(xx0)+f(x0)g(x0)(xx0)+g(x0)=f(x0)(xx0)g(x0)(xx0)=f(x0)g(x0) für xx0.

Vorausgesetzt, dass f und g an der Stelle x0 gleichzeitig Null werden, kann ihr Quotient f(x0)/g(x0) also ebenda gleich gut durch den Quotienten f(x0)/g(x0) ersetzt werden:

f(x0)=0g(x0)=0f(x0)g(x0)f(x0)g(x0).

Anwendungsbeispiele

Grenzübergang für x0 = 0

Zu untersuchen ist die Konvergenz bzw. Divergenz von cos(x)1tan(x) für x0. Dazu setzt man f(x):=cos(x)1 und g(x):=tan(x). Es gilt:

limx0f(x)=0 und limx0g(x)=0.

Falls f(x)g(x) für x0 konvergiert oder bestimmt divergiert, darf die Regel von de L’Hospital angewandt werden. Nun gilt:

f(x)g(x)=sin(x)1cos2(x)=sin(x)cos2(x)0 für x0.

Somit ist die hospitalsche Regel anwendbar. Mit dieser folgt die Existenz von limx0cos(x)1tan(x) mit Wert 0.

Grenzübergang im Unendlichen

Zu untersuchen ist die Konvergenz bzw. Divergenz von xln(x) für x. Man setzt f(x):=x und g(x):=ln(x). Es muss limxg(x)= gelten.

Falls f(x)g(x) für x konvergiert oder bestimmt divergiert, dürfte die Regel von de L’Hospital angewandt werden. Nun gilt

f(x)g(x)=12x1x=x2 für x,

das heißt, limxf(x)g(x)= existiert als uneigentlicher Grenzwert. Daher darf die hospitalsche Regel angewandt werden. Aus ihr folgt der uneigentliche Grenzwert

limxxln(x)=.

Warnbeispiele

Beachtung der Voraussetzungen

Sei  f(x):=sinx+2x und  g(x):=cosx+2x. Für x liegt der Fall vor.

Die Regel von de L’Hospital kann aber nicht angewandt werden, denn f(x)g(x)=cosx+2sinx+2 ist für x unbestimmt divergent, da eine periodische Funktion vorliegt. Trotz des Versagens der hospitalschen Regel konvergiert f(x)g(x) für x. Es ist nämlich limxf(x)g(x)=limx(1+sinxcosxcosx+2x)=1.

Landau-Kalkül

Wenn man den Grenzwert limxx0f(x)g(x) berechnen möchte und die Taylorentwicklung von Nenner und Zähler um x0 kennt, ist es oft einfacher, den Grenzwert über den Landau-Kalkül zu bestimmen, als mehrfach die Regel von de L’Hospital anzuwenden.

So gilt beispielsweise sinxxx(1cosx)=16x3+𝒪(x5)x(x22+𝒪(x4))=16+𝒪(x2)12+𝒪(x2)13 für x0.

Verallgemeinerungen

Die Regel lässt sich auch für Funktionen mit komplexen Variablen formulieren. Seien f und g zwei in D holomorphe Funktionen, welche an der Stelle aD dieselbe Nullstellenordnung k haben. Dann gilt

limzaf(z)g(z)=f(k)(a)g(k)(a).

Literatur

Vorlage:Wikibooks

Einzelnachweise

  1. Vorlage:Literatur, S. 190.
  2. Vorlage:Literatur, S. 287.
  3. Vorlage:Literatur, S. 442–443.
  4. W. Gellert, H. Küstner, M. Hellwich, H. Kästner: Kleine Enzyklopädie Mathematik; Leipzig 1970, S. 408–410.