Grauer Körper

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Vorlage:Belege Ein grauer Körper im Sinne der Strahlungsphysik ist ein Körper, dessen Oberfläche auftreffende Strahlung nicht vollständig absorbiert und dementsprechend auch nicht bei einer gegebenen Temperatur die maximale Strahlung (Schwarzkörperstrahlung) emittiert (siehe plancksches Strahlungsgesetz). Er hat jedoch einen wellenlängenunabhängigen Emissions- bzw. Absorptionsgrad – er erscheint „grau“, wobei sich die fehlende „Farbe“ nicht auf den sichtbaren, sondern auf den für die Messung relevanten Bereich des Spektrums bezieht.

Aufgrund des wienschen Verschiebungsgesetzes führt ein wellenlängenabhängiger spektraler Emissionsgrad zu einem temperaturabhängigen Gesamt-Emissionsgrad. Bei vielen Materialien und in großen Temperaturbereichen ist die Temperaturabhängigkeit von εT jedoch so gering, dass man sie vernachlässigen kann.

Aber es gibt auch Ausnahmen: bei Metalloberflächen wirkt sich die Änderung der Spektralverteilung bei tiefen Temperaturen so aus, dass das εT fast temperaturproportional ist. Dadurch ist die Abstrahlung nicht nur proportional zu T4, sondern fast proportional zu T5.

Der Zahlenwert, wie „grau“ die Oberfläche ist, wird durch den Absorptionskoeffizienten ausgedrückt – in dem entsprechenden Zusammenhang auch als Emissionskoeffizient ε bezeichnet:

0<ε<1

ohne dass die idealen Werte erreicht werden können:

In der Realität (und damit abweichend von grauen Körpern) hängt ε meist ab von der Wellenlänge λ bzw. der Frequenz ν der Strahlung:

ελ:=ε(λ)
εν:=ε(ν)

Dadurch wird aus dem T4-Gesetz beim schwarzen Körper

Mo=σT4 wegen I(ν)dνdΩ=2hν3c21e(hνkT)1dνdΩ

für den grauen Körper (reale Oberflächen):

MεTo=εTσT4 wegen Iεν(ν)dνdΩ=εν2hν3c21e(hνkT)1dνdΩ

Dabei entspricht εT den gewichteten Mitteln von εν bzw. ελ, die gleich groß sind:

εT=0ενI(ν)dνdΩ0I(ν)dνdΩ=0ελI(λ)dλdΩ0I(λ)dλdΩ