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Deutsch: Zeichen 274-56: zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das in dieser Form bereits 1988 eingeführte Zeichen erhielt mit der StVO-Novelle von 1992 eine Unternummer (56). Mit dem Verkehrszeichenkatalog von 2017 ändere sich die Unternummer erneut. Das Zeichen war in den Größen 420x420, 600x600 sowie 750x750 mm erhältlich.
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