Ausübungspreis

Aus testwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Ausübungspreis (auch Basispreis; Vorlage:EnS) ist im Finanzwesen der bei derivativen Finanzinstrumenten festgelegte Preis, zu welchem der Inhaber von seinem Recht Gebrauch machen kann, den zugrunde liegenden Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen.

Allgemeines

Vor allem bei Optionen besitzt der Ausübungspreis eine große Bedeutung, weshalb er hieran erläutert werden soll. Der Ausübungspreis spielt nur bei der Ausübung einer Option eine Rolle, ist dann für den vom Kontrahenten gelieferten Basiswert zu bezahlen und bestimmt zu einem großen Teil den Wert einer Option.[1] Der Ausübungspreis legt fest, zu welchem Kurs der Basiswert gekauft oder verkauft werden soll.

Dieser Ausübungspreis ist neben dem Optionspreis zu vereinbaren, den der Optionsinhaber für die Einräumung seines Optionsrechts zu entrichten hat.

Optionsvertrag

Der Optionsvertrag beinhaltet folgende Vertragsbestandteile:[2]

Wird die Option nicht ausgeübt, entfallen Ausübungspreis und Ausübungszeitraum; der Optionspreis ist aber dessen ungeachtet zu entrichten. Die Ausübung der Option hängt davon ab, ob der Optionsinhaber die Gewinnschwelle erreicht hat oder nicht.

Gewinnschwelle

Hieraus ergibt sich die Frage nach der Gewinnschwelle Gs,[3] denn der Käufer einer Kaufoption wird diese nur ausüben, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts über dem Ausübungspreis BP zuzüglich Optionspreis OP liegt:

Gs=BP+OP.

Eine Option, bei welcher der Ausübungspreis mit dem aktuellen Kassakurs des Basiswerts identisch ist, wird als „am Geld“ (Vorlage:EnS) bezeichnet; liegt der aktuelle Kassakurs über dem Ausübungspreis, so liegt sie „im Geld“ (Vorlage:EnS). Bei einer Verkaufsoption errechnet sich die Gewinnschwelle

Gs=BPOP,

weil der aktuelle Kassakurs unter dem Ausübungspreis zuzüglich Optionspreis liegt.

Die Gewinnschwelle stellt sich für die verschiedenen Varianten der Option wie folgt dar:[4]

Option Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put)
„im Geld“ Kassakurs > Basispreis Kassakurs < Basispreis
„am Geld“ Kassakurs = Basispreis Kassakurs = Basispreis
„aus dem Geld“ Kassakurs < Basispreis Kassakurs > Basispreis

Eine Option wird nur ausgeübt, wenn sie sich „im Geld“ befindet, weil bei „am Geld“ der Optionspreis als Verlust zu berücksichtigen ist. Entsprechend gibt es nur bei Optionen „im Geld“ einen inneren Wert, die übrigen haben einen inneren Wert von Null. Der Verkäufer hat die Möglichkeit die Option im Geld zu zeichnen, um die Wahrscheinlichkeit ihrer Ausübung zu erhöhen und eine höhere Prämie einzunehmen.[5]

Sonstiges

Handelt es sich um eine Verkaufsoption oder um ein derivates Finanzinstrument mit einer der Verkaufsoption gleichenden Komponente (beispielsweise eine Aktienanleihe), so ist auch die Bezeichnung Andienungspreis gebräuchlich.

Einzelnachweise

sv:Derivatinstrument#Terminologi inom derivathandel