Cadmiumhydroxid

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Vorlage:Infobox Chemikalie

Cadmiumhydroxid ist eine chemische Verbindung des Cadmiums aus der Gruppe der Hydroxide. Es ist ein fester, weißer Stoff, der sich bei ungefähr 300 °C zersetzt.

Gewinnung und Darstellung

Cadmiumhydroxid entsteht durch Reaktion von Basen mit Cadmiumsalzlösungen und Ausfällung. Feinkristallines Cadmiumhydroxid kann nur durch Reaktion von Cadmiumnitratlösungen mit Natriumhydroxid erhalten werden.[1]

Cd(NO3)2+2 NaOHCd(OH)2+2 NaNO3

Hohe Konzentrationen an Halogenid-Ionen verhindern die Bildung von Cadmiumhydroxid, da sich das [CdX4]2−-Ion (X= F, Cl, Br, I) bildet.[1]

Eigenschaften

Cadmiumhydroxid kristallisiert im trigonalen Kristallsystem mit der Vorlage:Raumgruppe mit den Gitterparametern a = 349,9 pm und c = 470,1 pm sowie einer Formeleinheit pro Elementarzelle. Die Struktur entspricht damit der Brucit-Struktur und dem Polytyp 2H der Cadmiumiodidstruktur.[2]

Cadmiumhydroxid ist im Vergleich zu Zinkhydroxid stärker basisch und löst sich daher nur in starken Basen. In Ammoniak ist es unter Bildung von Hexaammin-Ionen [Cd(NH3)6]2+ löslich.[3]

Verwendung

Cadmiumhydroxid dient als Anodenmaterial entladener Nickel-Cadmium-Akkumulatoren. In der Anodenfertigung wird es durch Oxidation von metallischem Cadmium durch Wasserstoffperoxid auf dem Trägermaterial erzeugt. Auch entsteht es während des Entladungsvorganges dieser Akkumulatoren, beim Laden wird es zu Cadmium reduziert.[4]

Für die Gewinnung anderer Cadmiumverbindungen ersetzt es häufiger Cadmiumoxid.[1]

Sicherheitshinweise

Auf Vorschlag der schwedischen Chemikalienbehörde wurde 2015 die chemikalienrechtliche Einstufung von Cadmiumhydroxid überarbeitet. Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat am 4. Dezember die Einstufung für Cadmiumhydroxid wie folgt geändert: Cadmiumhydroxid wird als krebserzeugend Carc 1B, mutagen Muta 1B und STOT RE 1 eingestuft, die zusätzlichen Warnhinweise wurden festgelegt auf H340, H350 und H372 (Niere, Knochen).[5] Diese Einstufung des RAC muss noch von der EU-Kommission in geltendes Recht umgesetzt werden aber sie stellt mit der Veröffentlichung den Stand des Wissens dar, der von Unternehmen und Behörden berücksichtigt werden muss.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Karl-Heinz Schulte-Schrepping, Magnus Piscator: Cadmium and Cadmium compounds. In: Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry. Wiley-VCH, Weinheim 2002, Vorlage:DOI.
  2. Jean D’Ans, Ellen Lax: Taschenbuch für Chemiker und Physiker: Band 3: Elemente, Anorganische Verbindungen und Materialien, Minerale. 3. Auflage, Springer, 1997, ISBN 978-3-540-60035-0, S. 1374 (Vorlage:Google Buch).
  3. Gerd Blumenthal, Dietmar Linke, Siegfried Vieth: Chemie: Grundwissen für Ingenieure. Vieweg+Teubner Verlag, 2006, ISBN 978-3-519-03551-0, S. 356 (Vorlage:Google Buch).
  4. Karl-Heinz Lautenschläger, Werner Schröter: Taschenbuch der Chemie. 20. Auflage, Harri Deutsch Verlag, 2007, ISBN 978-3-8171-1761-1, S. 379 (Vorlage:Google Buch).
  5. RAC-Entscheidung vom 4. Dezember 2015