Ununterscheidbare stochastische Prozesse

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Ununterscheidbare stochastische Prozesse, auch nicht-unterscheidbare stochastische Prozesse genannt, sind in der Wahrscheinlichkeitstheorie gewisse stochastische Prozesse, die nur auf sehr „kleinen“ und damit vernachlässigbaren Mengen nicht miteinander übereinstimmen. Ununterscheidbare Prozesse können somit mittels des vorgegebenen Wahrscheinlichkeitsmaßes nicht voneinander unterschieden werden, da die „kleinen“ Mengen die Wahrscheinlichkeit null besitzen. Motivation zur Einführung von ununterscheidbaren stochastischen Prozessen ist die Untersuchung der Pfade von stochastischen Prozessen, beispielsweise auf Stetigkeit. Diese Eigenschaften spielen eine wichtige Rolle in der Konstruktion von komplexeren stochastischen Prozessen wie beispielsweise der Brownschen Bewegung.

Eng verwandt und unter Umständen identisch mit der Ununterscheidbarkeit sind die Modifikationen eines stochastischen Prozesses.

Definition

Gegeben seien zwei stochastische Prozesse X und Y auf dem Wahrscheinlichkeitsraum (Ω,𝒜,P) mit Zeitmenge I und Zustandsraum E.

Die Prozesse X und Y heißen ununterscheidbar, wenn es eine P-Nullmenge N𝒜 gibt, so dass die Menge {XtYt} für jedes tI in N enthalten ist.

Bemerkung: In der englischsprachigen Literatur findet sich neben „indistinguishable processes“ auch der Ausdruck „equivalent up to evanescence“.[1] Eine Menge AΩ×[0,T] heißt evaneszent (lat. evanescere ‚verschwinden', ‚sich verflüchtigen'), wenn die Menge {ωΩ:t[0,T] mit (ω,t)A} eine P-Nullmenge ist.[2] Zwei Prozesse, die ununterscheidbar sind, stimmen also bis auf Evaneszenz überein.

Eigenschaften

Ununterscheidbarkeit stochastischer Prozesse ist ein stärkerer Begriff als der der Modifikationen eines stochastischen Prozesses. Das bedeutet, dass ununterscheidbare Prozesse X,Y stets Modifikationen voneinander sind. Denn nach der Definition ist bei Modifikationen Nt={XtYt} für jedes tI eine Nullmenge. Bei ununterscheidbaren Prozessen gibt es aber eine Nullmenge N, so dass tINtN. Existiert nun solch eine Nullmenge N, so müssen die Nt als Teilmengen einer Nullmenge alle Nullmengen sein. Sind aber umgekehrt X,Y Modifikationen voneinander, so folgt im Allgemeinen nicht, dass die Prozesse auch ununterscheidbar sind. Dies liegt daran, dass beliebige Vereinigungen der Nullmengen Nt im Allgemeinen keine Nullmenge mehr sind.

Ein Beispiel[3] hierfür sind die Prozesse

Xt={1 falls Z=t0 falls Zt

sowie

Yt=0.

Hierbei sei Z eine normalverteilte Zufallsvariable. Dann ist P(Xt=Yt)=P(Zt)=1 für alle tI. Also sind X und Y Modifikationen voneinander. Aber es lässt sich zeigen, dass die Prozesse nicht ununterscheidbar sind.

Sind X,Y Modifikationen eines Prozesses mit Indexmenge (Zeitmenge) I, so gilt unter folgenden Voraussetzungen auch der Umkehrschluss, also dass auch Modifikationen eines Prozesses ununterscheidbar sind. Die beiden Begriffe sind also unter den folgenden Umständen äquivalent:

  • Die Indexmenge I ist abzählbar, denn abzählbare Vereinigungen von Nullmengen sind wieder Nullmengen

oder

Einzelnachweise

  1. Vorlage:Literatur
  2. Vorlage:Literatur
  3. Meintrup, Schäffler: Stochastik. 2005, S. 270.

Literatur