Mengenabweichung

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Eine Mengenabweichung (oder Verbrauchsabweichung) liegt in der Abweichungsanalyse und Kostenrechnung vor, wenn die Istmenge von der Sollmenge abweicht.

Allgemeines

Sollmengen sind Planungsgrößen, Istmengen dagegen die tatsächlich vorkommenden Größen. Mengenabweichungen gehören wie die Preisabweichungen und Sekundärabweichungen zu den Kostenabweichungen, bei denen Sollwerte den Istwerten in Form eines Soll-Ist-Vergleichs gegenübergestellt werden.[1] Während Preisabweichungen die Sollkosten und Istkosten vergleichen, befasst sich die Mengenabweichung mit Verbrauchsmengen.

Ermittlung

Bei der Mengenabweichung M wird der Planpreis pP der Differenz aus Planmenge MP und Istmenge MI gegenübergestellt:[2]

M=pP(MPMI).

Eine Multiplikation von Preisen mit Verbrauchsmengen ergibt die Kosten, so dass die Unterschiede zwischen Soll- und Istwerten die Kostenabweichung darstellen.

Die Kombination von Mengen- und Preisabweichung ergibt schließlich die Sekundärabweichung S:

S=(MPMI)(pPpI).

Sie entspricht der multiplikativen Verknüpfung von Preis- und Mengenänderungen.[3]

Beispiel

   Die Planbeschäftigung (= Vollbeschäftigung) einer Kostenstelle beträgt:	3.400 Stück
   Die Plankosten belaufen sich dabei auf:					6.710 €
   Der Fixkostenanteil beträgt 60 % der Plankosten (also Fixkosten = 4026)
   Berechnung: 6710 – 4026 = 2684 (variable Kosten)
   Die Ist-Beschäftigung beträgt:			                        2.920 Stück
   Dabei sind Ist-Kosten angefallen in Höhe von:	                        4.320 €
   (Istkosten – Sollkosten)
   Berechnung: 4320-(4026+2684  2920) / 3400 = −2011,08
   (Sollkosten = 6331,08)

Wirtschaftliche Aspekte

Um die Ursache und Verantwortung für Kostenabweichungen zu bestimmen, werden die Mengenabweichungen der Kostenstellen weiter aufgegliedert, wobei lineare Kostenfunktionen

K(x,e)=kf+kvx+kee

unterstellt werden.[4] Dabei ist die Beschäftigung (x) eine Handlungsvariable und die Auftragsanzahl (e) ein Einflussfaktor, wobei Fixkosten (Kf) und variable Kosten Kv zu berücksichtigen sind. In einer Plankostenrechnung (Vollkostenrechnung) werden die Gesamtkosten auf die Kostenträger verrechnet.

Einzelnachweise